Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Das gilt auch für andere Parkplätze. Vielmehr hat das Oberlandesgericht Saarbrücken gesagt, derjenige, der so ein langes Auto hat, der muss gucken: „Pass ich da rein“! Und es ist auch nicht erforderlich im öffentlichen Parkraum, extra Parkplätze für lange Autos zur Verfügung zu stellen. – Länge 14 sec.
Weitere Infos dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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