Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Erst einmal hat natürlich der Händler versucht, die Quietschgeräusche zu beseitigen. Aber mehrere Nachbesserungsversuche haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht, so dass letztlich der Käufer dann den Wagen zurück geben konnte und sein Geld wieder bekommen hat. – Länge 15 sec
Weitere Informationen zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.
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