Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das ist nicht nur einmal geschehen, sondern mehrmals. Woraufhin er vom Amtsarzt untersucht wurde und es stellte sich – welche Überraschung – das er gar nicht blind war. Daraufhin musste er natürlich den Schwerbehindertenausweis abgeben und die Zahlungen, die er von der Landesblindenstelle erhalten hatte, zurück erstatten und hat für die Zukunft kein Geld mehr bekommen. – Länge 20 sec.
Weitere Infos dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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