Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins, über Stornierungsmöglichkeiten in solchen Fällen:
O-Ton: Das geht nur auf dem Wege, dass der Lastkraftwagenfahrer persönlich zum Zahlstellenterminal geht und sagt: ´Ich fahre diese Strecke nicht´ und dann bekommt man das Geld zurück. Das ist deswegen nicht online möglich, weil man dann ja betrügen könnte. Man wäre die Strecke schon gefahren und würde es dann über das Internet korrigieren. Da gäbe es ja keine Kontrollmöglichkeit. – Länge 20 sec.
Mehr Informationen dazu www.verkehrsrecht.de.
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