Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein.
O-Ton: Das Amtsgericht sagt, dass die Schäden gedeckt sind, wenn sie durch den Diebstahl entstehen. Also, wenn jetzt beispielsweise die Tür ramponiert wird, weil einer im Auto etwas klauen will. Oder wie in diesem Fall das Verdeck aufgeschnitten wird, dann ist dieser Schaden durch die Teilkasko gedeckt, weil es ein Schaden am Auto ist. – Länge 20 sec.
Weitere Informationen – und den Experten im Versicherungsrecht – gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Nach Diebstahl wird auch Schaden am Auto ersetzt
Wenn Räuber bei ihrem Beutezug das Auto beschädigen, um an Diebesgut zu gelangen, muss die Teilkaskoversicherung auch den Schaden am Wagen ersetzen. Anders ist es bei reinem Vandalismus. So entschied das Amtsgericht München.
Beitrag:
Versicherungsschutz ist eine feine Sache – wenn man ihn hat. Aber: Nur auf die „geizigen“ Versicherungen zu schimpfen, ist auch nicht immer richtig, meint Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein.
O-Ton: Das liegt auch daran, dass unsere Prämien gering bleiben. Wenn die alles bezahlen würden, müssten wir als ´andere´ Versicherungsnehmer ja höhere Prämien bezahlen. – Länge 8 sec.
Und im Einzelfall kann beim Streit auch ein Anwalt helfen und die berechtigen Ansprüche durchsetzen – so wie hier:
O-Ton: Bei einem Cabrio wurde das Verdeck aufgeschnitten, um eine Lederjacke zu entwenden, die sich im Wagen befand. Die Lederjacke war nicht versichert, aber für das Auto bestand eine Teilkasko. – Länge 12 sec.
Durch den Schnitt im Cabriodach entstand ein Schaden am Fahrzeug in Höhe von mehr als 800 Euro. Nach Abzug seiner Selbstbeteiligung verlangte er knapp 700 Euro von seiner Versicherung. Diese weigerte sich zu zahlen. Schäden am Kraftfahrzeug, die bei Diebstahl von nicht versichertem Gepäck entstünden, so meinte die Versicherung, seien nicht mitversichert.
O-Ton: SFX
Doch da entschied das Gericht klipp und klar – und auch zugunsten des Versicherten. Bettina Bachmann:
O-Ton: Das Amtsgericht sagt, dass die Schäden gedeckt sind, wenn sie durch den Diebstahl entstehen. Also, wenn jetzt beispielsweise die Tür ramponiert wird, weil einer im Auto etwas klauen will. Oder wie in diesem Fall das Verdeck aufgeschnitten wird, dann ist dieser Schaden durch die Teilkasko gedeckt, weil es ein Schaden am Auto ist. – Länge 20 sec.
Weitere Informationen – und den Experten im Versicherungsrecht – gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
Absage.
Ähnliche Themen
- O-Ton + Magazin: Schaden am Auto nach Diebstahl Wenn Räuber das Auto beschädigen, um an Diebesgut zu gelangen, muss die Teilkaskoversicherung auch den Schaden am Wagen ersetzen. Anders ist es bei reinem Vandalismus. So entschied das […]
- O-Ton + Magazin: Keine Haftung, wenn das Auto verborgt wird Gestattet jemand einem anderen, sein Auto regelmäßig zu nutzen und überlässt den Zweitschlüssel, kann daraus nicht auf einen automatisch auf die Übernahme aller Schäden geschlossen werden. […]
- O-Ton + Magazin: Bei Unfall nicht angeschnallt Seit vielen Jahren schon ist es Pflicht, dass man sich im Auto anschnallt. Tut man es nicht, riskiert man den Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen die […]
- O-Ton + Magazin: Schleudertrauma Auch bei Unfällen mit geringen Geschwindigkeiten und einer Geschwindigkeitsänderung unter „Harmlosigkeitsgrenze“ kann es zu Verletzungen der Halswirbelsäule kommen. Das Amtsgericht […]
- O-Ton + Magazin: Vorsicht beim Öffnen der Autotür Aus einem am Straßenrand parkenden Auto darf man nur dann aussteigen, wenn sich kein Fahrzeug von hinten nähert. Kollidiert ein Wagen aus dem so genannten fließenden Verkehr mit der […]
- O-Ton + Magazin: Schlechter Service an Service-Tankstelle Zur Leistung einer Service-Tankstelle gehört, dass die Mitarbeiter der Tankstelle Autos auch in die Waschanlage fahren. Wird der Wagen bei der Fahrt dorthin beschädigt, muss der […]
- O-Ton + Magazin: Unfall bei Rot Ein elfjähriges Kind, das trotz roter Ampel eine Kreuzung überquert, kann bei einem Verkehrsunfall eine Mitschuld von bis zu 70 Prozent treffen. So urteilte das Landgericht Hamburg. Das […]
- O-Ton + Magazin: Bei Motordefekt andere Fahrer warnen Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss […]
- O-Ton + Magazin: Kosten bei Dienstwagen-Unfall Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Chef einen Dienstwagen bekommt, dann ist meist auch geregelt, was bei Unfällen passiert. Crasht es unverschuldet, dann trägt das oft die Vollkasko. Bei […]
- O-Ton + Magazin: Schmerzensgeld nur bei Nachweis Wer Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls verlangt, muss nachweisen können, dass die Verletzungen und Schmerzen durch den Unfall verursacht wurden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des […]
- O-Ton + Magazin: Sichtfahrgebot hat oberste Priorität Ein Kraftfahrer muss jederzeit mit Fahrbahnhindernissen rechnen. Fährt er schneller als geboten und kollidiert dann mit einem schwach beleuchteten Baustellenabsicherung , so trägt er die […]
- O-Ton + Magazin: Radfahrer haftet bei Kollision Autofahrer müssen auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer zwar besonders achten, aber nur dort, wo mit ihnen zu rechnen ist. So hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden. In dem […]
- O-Ton + Magazin: Radfahrer haftet bei Kollision mit Auto Autofahrer müssen auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer zwar besonders achten. Sie haften aber nur dort, wo mit Radlern zu rechnen ist. So hat das Amtsgericht Darmstadt […]
- O-Ton + Magazin: Unfall beim Abbiegen Bei der Kollision zweier Fahrzeuge, bei der der eine Fahrer links abbiegen will, der andere jedoch gerade zum Überholmanöver ansetzt, trifft beide Fahrer die gleiche Schuld. So hat das […]
- O-Ton: Vor der Durchfahrt Tor prüfen Autofahrer sollten ein Garagentor per Fernbedienung erst dann öffnen, wenn sie es sehen können. Schließt sich das Tor in dem Moment, in dem der Wagen durchfährt, trifft sie eine erhebliche […]
- O-Ton: Schadensersatz nach Überfahren einer Bodenschwelle Wer zu schnell über eine Bodenschwelle fährt, riskiert einen Schaden am Fahrzeug und ist nicht versichert. Fährt man aber mit der normalen Geschwindigkeit über eine Schwelle, die vorher […]
- O-Ton: Verursacher einer Behinderung muss Abschleppkosten tragen Wer sein Fahrzeug verbotswidrig an einer Einfahrt abstellt und dadurch einen Lkw behindert, muss die Kosten für das Abschleppen seines Wagens selbst tragen. So entschied der Bayerische […]
- O-Ton + Magazin: Wenn Bremsspuren als Beweis bei Verkehrsunfall fehlen … Die häufig in Autos eingebauten ABS-Systeme führen dazu, dass es nach Unfällen oft keine Bremsspuren mehr gibt. Anhaltspunkte auf die Geschwindigkeit oder eine Vollbremsung sind damit auch […]
- O-Ton + Magazin: Polizeieinsatz muss bezahlt werden Wenn ein liegengebliebener Lkw eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, muss der Fahrzeughalter für den Polizeieinsatz aufkommen. Das gilt auch dann, wenn der Fahrer selbst […]
- O-Ton + Magazinbeitrag: Wildunfall Weicht ein Autofahrer einem Reh aus, muss bei einem Unfall die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. Auch wenn der Wagen nicht durch die Kollision mit dem Tier, sondern durch das […]
- O-Ton + Magazin: Schrottauto nicht in Tiefgarage Auch Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes dürfen ein abgemeldetes und fahruntüchtiges Auto nicht dauerhaft auf ihrem eigenen Parkplatz abstellen. Dies entschied das Landgericht […]
- O-Ton: Schmerzensgeld auch durch Versicherung Auch bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und […]
- O-Ton + Magazin: Schmerzensgeld bei Unfällen im Ausland richtet sich nach Recht des Unfalllands Ein Autounfall im Ausland kann aus den schönsten Wochen des Jahres die unschönsten Wochen machen. Aber: Wenn das Unglück schon passiert ist, sollte man juristischen Beistand in Anspruch […]
- O-Ton: Wechsel der Kfz-Versicherung möglich Eigentlich endet die Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung am 30. November. Allerdings: Ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann weiterhin möglich sein, denn in einigen Fällen […]
- O-Ton: Radler über Hindernisse auf eigene Verantwortung Wer als Radfahrer über ein Hindernis fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Kommt es zu einem Unfall, muss er selber für den Schaden aufkommen. So entschied das Amtsgericht München. In dem […]
- O-Ton: Auto nicht „fabrikneu“ bei falscher Erstzulassung Wenn Neufahrzeuge kurzzeitig zugelassen werden, sind sie nicht mehr „fabrikneu“ und verlieren dadurch an Wert. In dem Fall leaste eine Frau einen Wagen und wollte nach Vertragsende den […]
- O-Ton + Magazin: Auch Bummeln auf der Autobahn kann bestraft werden Bummler auf der Autobahn können nicht nur gehörig nerven. Wenn sie ohne ersichtlichen Grund langsam fahren, müssen sie bei einem Auffahrunfall zur Hälfte mithaften. Das Oberlandesgericht […]
- O-Ton: Bewertungsgutachten ist keine Garantie Autokauf ist Vertrauenssache, erst recht bei Oldtimern. Und ein Wertgutachten für ein solches Liebhaberstück, das privat verkauft wird, gilt nicht immer als Garantieversprechen des Verkäufers.
- O-Ton + Magazin: Führerscheinentzug für Diabetiker Wer an Diabetes leidet und aufgrund von Unterzuckerungen in Unfälle verwickelt wird, kann seinen Führerschein verlieren. So entschied das Verwaltungsgericht Mainz. In dem Fall hatte der […]
- O-Ton + Magazin: Kein Mangel bei anderem Automatikgetriebe Wer ein Auto mit Automatikgetriebe kauft, kann den Kauf nicht deswegen rückgängig machen, weil es sich um ein anderes als das bisher gewohnte Getriebe handelt. So entschied das Landgericht […]