Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie zum Beispiel, wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne die Leistung zu verbessern oder wenn Ihr Wagen in eine andere Regionalklasse eingestuft wird. Außerdem gibt es auch dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Sie Ihren Wagen verkaufen oder das Fahrzeug wechseln, wenn Sie das Fahrzeug längere Zeit stilllegen oder wenn Sie den Wohnort wechseln. – Länge 25 sec.
Viele weitere Tipps für Autofahrer finden sich unter www.verkehrsrecht.de.
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