Bei dem nächsten Verkehrssicherheitsprogramm 2010–2020 beschäftigt sich die EU-Kommission mit bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern. Im Fokus stehen Kinder, Radfahrer, ältere Fahrer, Fahranfänger, Fußgänger und Berufskraftfahrer. Durch gezielte Trainingsprogramme sollen diese Personengruppen zu richtigem Verhalten im Straßenverkehr angehalten werden. Derartige Maßnahmen begrüßen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ohne Weiteres.
Die DAV-Verkehrsrechtsanwälte sehen aber bestimmte Maßnahmen der verstärkten Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, wobei insbesondere Verstöße gegen geschwindigkeitsregelnde Vorschriften, Trunkenheit, Verstöße gegen die Gurtpflicht und Rotlichtverstöße im Vordergrund stehen, kritisch. Kritisiert wird insbesondere eine Richtlinie zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften, die auf den Weg gebracht wurde. Auch sollen verstärkt Halterdaten ausgetauscht werden.
„Diese Maßnahmen sind kein geeigneter Weg, das Verhalten von Kraftfahrern positiv zu beeinflussen“, erläutert Rechtsanwalt Michael Bücken vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Die Beschränkung auf den Austausch von Halterdaten sei falsch, es müsste vielmehr der Fahrer ermittelt werden, der den Verkehrsverstoß im Ausland begangen habe.
Grundsätzlich würden die Verkehrsrechtsanwälte die Schaffung eines einheitlichen europäischen Deliktsbescheides ablehnen, der bei Verstößen dem Fahrzeughalter zugestellt werde. Dies hätte zur Folge, dass dieser dann mit einer Geldbuße belegt werde, obwohl er oft gar nicht derjenige ist, der das konkrete Delikt begangen hat (vgl. hierzu Pressemitteilung VGT 1/10).
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