Anwälte, Ärzte oder Architekten müssten darüber hinaus noch angeben, in welcher Kammer sie registriert seien. „Dann brauchen Sie Ihre Steuernummer, wenn Sie eine Steuer-ID haben“, betonte die auf IT-Recht spezialisierte Anwältin weiter. Dies gelte aber nur, wenn eine Umsatzsteuer-ID für den europäischen Handelsverkehr beantragt sei: „Eine normale Umsatzsteuernummer müssen Sie nie auf der Website angeben“. Hier würden häufig Fehler gemacht. Es sei sicher „nicht so gut“, diese Nummer anzugeben, da so jeder beim Finanzamt unter Angabe dieser Nummer anrufen könne.
Bei Telefon- und Faxnummern stehe die Erreichbarkeit im Vordergrund, unter Umständen müssten diese nicht angeben werden, wenn auch per E-Mail auf einem Kontaktformular eine schnelle Erreichbarkeit möglich sei. Auer-Reinsdorff: „Da müssen Sie genau abwägen“.
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