Es sei aber auch verboten, diesen Jugendlichen Alkohol auszuschenken. „Das Gesetz ist nur so stark, wie es dann vor Ort auch umgesetzt wird“, verteidigte von der Leyen die stark umstrittenen Testkäufe. Wenn ein 17jähriger Polizeischüler sich als sogenannter Testkäufer zur Verfügung stelle, sei dies in Ordnung: „Himmel, man muss doch auch mal klarstellen vor Ort, dass wir es ernst meinen, dass der Jugendschutz nicht nur auf irgendeinem Papier steht.“
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