Eine junge Frau fuhr am späten Abend auf einer Landstraße durch ein Waldgebiet. In einer Rechtskurve sah sie plötzlich ein Reh am rechten Fahrbahnrand. Um dem Tier auszuweichen, zog die Fahrerin den Wagen nach links. Der Wagen schleuderte und landete im Unterholz. Am Auto entstand ein Sachschaden von rund 4.500 Euro. Der Eigentümer des Fahrzeugs, der Vater der jungen Frau, erwartete, dass seine Teilkaskoversicherung den Schaden ersetzen würde. Die Versicherung argumentierte jedoch, dass das Ausweichmanöver unnötig war, da sich das Tier nicht auf der Fahrbahn befunden habe.
Der Vater klagte und erhielt Recht. In der vorliegenden Situation sei das Verhalten der Fahrerin nachvollziehbar, auch wenn in der Tat ein Zusammenprall mit dem Reh nicht unmittelbar bevorstand. Doch die junge Frau konnte Reaktion als das in der Situation gebotene Verhalten betrachten, um einen Unfall zu vermeiden und ihre Beifahrer zu schützen. Weder habe die Frau grob fahrlässig gehandelt, noch könne man ihr vorwerfen, die beim Fahren erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße vernachlässigt zu haben.
Auch bei Auseinandersetzungen mit der Versicherung kann ein Verkehrsrechtsanwalt helfen. Diese findet man unter www.verkehrsrecht.de. Unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 14 Cent/min) kann man sich zu Bürozeiten auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt des DAV verbinden lassen.
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