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12Jan/10

O-Ton + Magazin: Führerscheinentzug für Diabetiker

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Diabetiker sollte vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerspiegel prüfen, ob er nicht an Unterzuckerung leidet und dadurch ja in seiner Reaktion, in seiner Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt ist. Erst dann, wenn feststeht, dass er nicht an Unterzuckerung leidet, sollte er sich ans Steuer setzen. – Länge 14 sec.

Dies hatte der Mann versäumt. Allerdings stellte das Gericht ihm nach einer entsprechenden Schulung und dem Nachweis einer mehrmonatigen stabilen Blutzuckereinstellung den Führerschein wieder in Aussicht. Alle Infos zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Führerscheinentzug für uneinsichtige Diabetiker möglich

Wer an Diabetes leidet und aufgrund von Unterzuckerungen in Unfälle verwickelt wird, kann seinen Führerschein verlieren. So entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Text:

Es gibt eine Grundvoraussetzung, wenn man sich hinter das Lenkrad setzt, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ja, ich sollte mich im Vollbesitz meiner geistigen und körperlichen Kräfte befinden, wenn ich mich in den Straßenverkehr stürze. – Länge 8 sec.

Und da denkt jeder wohl gleich an Alkohol:

O-Ton: SFX

Allerdings:  Beim „Vollbesitz der geistigen und körperlichen Kräfte“ sind auch Diabetiker gemeint:

O-Ton: Ein Diabetiker sollte vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerspiegel prüfen, ob er nicht an Unterzuckerung leidet und dadurch ja in seiner Reaktion, in seiner Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt ist. Erst dann, wenn feststeht, dass er nicht an Unterzuckerung leidet, sollte er sich ans Steuer setzen. – Länge 14 sec.

Genau das aber hatte unser Autofahrer in dem Verfahren versäumt: Aufgrund einer Unterzuckerung streifte er in einer Baustelle die Begrenzung, kam ins Schleudern und blieb nach weiteren Kollisionen mit der Leitplanke schließlich quer zur Fahrbahn liegen.

O-Ton: SFX

Aufgrund eines ärztlichen Gutachtens entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein. Der Mann klagte – und verlor! Bettina Bachmann:

O-Ton: Man muss aber sagen, dass dieser Mann schon mehrfach Unfälle verursacht hat, weil er unterzuckert gefahren ist. Und es hat sich auch herausgestellt, dass er nicht vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerspiegel kontrolliert hat, so dass der Führerscheinentzug gerechtfertigt war. – Länge 16 sec.

Durch eine Diabetikerschulung und den Nachweis einer mehrmonatigen stabilen Blutzuckereinstellung könne der Autofahrer allerdings darauf hoffen, schon bald wieder hinters Steuer zu dürfen, so die Richter. Alle Infos zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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12Jan/10

O-Ton: Volle Haftung der Eltern für ihre Kinder

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da hat aber das Landgericht Coburg entschieden, dass im Straßenverkehr keine eingeschränkte Haftung des Elternteils gegenüber dem Kind existiert, so dass die Versicherung den vollen Schaden des Sohnes ersetzen musste. Denn im Straßenverkehr gilt die Sorgfaltspflicht allen gegenüber gleich, da kann man nicht sagen, meiner Ehefrau oder meinem Sohn hafte ich weniger als fremden Menschen gegenüber. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

 

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11Jan/10

Hauseigentümer haftet für Dachlawine

In dem Fall parkte ein Mann sein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz. Mangels Schneefanggitter auf dem Dach des angrenzenden Hauses wurde das Auto durch eine Dachlawine beschädigt. Der Schaden betrug 1.500 Euro. Der Autofahrer wollte von dem Hauseigentümer Schadenersatz bekommen.

Teilweise mit Erfolg. Grundsätzlich müsse sich zwar jedermann selbst vor Dachlawinen schützen, betonten die Richter. Ein Hauseigentümer in einem Schneefallgebiet sei aber je nach Dachneigung verpflichtet, auch Vorkehrungen zu treffen. Notwendig sei die Anbringung von Schneefanggittern, wenn das Dach in großer Höhe liegt und eine Neigung von mehr als 45 Grad bzw. mehr als 35 Grad in schneereichen Gebieten besteht. An dem Haus des Beklagten betrug die Neigung sogar 60 Grad und an anderen Dachabschnitten waren auch Schneefanggitter angebracht. Nach Ansicht der Richter hätte der Hauseigentümer auch auf der dem Parkplatz zugewanden Dachseite Schneefanggitter anbringen müssen.
 
Der Kläger blieb aber auf der Hälfte des Schadens sitzen. Nach Auffassung der Richter war er ortskundig und hätte aufgrund des einsetzenden Tauwetters mit Dachlawinen rechnen müssen.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

11Jan/10

O-Ton + Magazin: Vorbeugendes Streuen

Generell ist die Lage so, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Als Hausbesitzer oder als derjenige, den ich beauftragt habe, die Streuung vorzunehmen, bin ich verpflichtet, auch zu streuen, wenn es glatt wird. Ich habe nämlich eine Verkehrssicherungs- und Streupflicht. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat gesagt, dass mit dem Tagesverkehr – der so vor dem Hauptberufsverkehr beginnt – damit ist eigentlich nicht vor 5 Uhr gemeint. Also ab 5 Uhr müsse man streuen, weil dann die ersten Menschen zur Arbeit gehen. – Länge 20 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall im Internet unter www.anwaltsauskunft.de.

Magazin: Vorbeugendes Streuen schon bei absehbarer Glättegefahr

Wer wann im Winter bei Schnee und Eis streuen muss, ist im Einzelfall immer wieder umstritten. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat jetzt entschieden, dass gestreut werden muss, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass es zu einer Glatteisbildung kommen wird. Dann muss auch außerhalb der Pflichtzeiten nachgekommen werden.

Text:

Generell ist die Lage so, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Als Hausbesitzer oder als derjenige, den ich beauftragt habe, die Streuung vorzunehmen, bin ich verpflichtet, auch zu streuen, wenn es glatt wird. Ich habe nämlich eine Verkehrssicherungs- und Streupflicht. – Länge 8 sec.

Allerdings: Was passiert in den Fällen, wenn nachts um 2 Uhr jemand stürzt und sich verletzt? Gilt diese Verkehrssicherungs- und Streupflicht rund um die Uhr?

O-Ton: SFX

O-Ton: Das Oberlandesgericht Brandenburg hat gesagt, dass mit dem Tagesverkehr – der so vor dem Hauptberufsverkehr beginnt – damit ist eigentlich nicht vor 5 Uhr gemeint. Also ab 5 Uhr müsse man streuen, weil dann die ersten Menschen zur Arbeit gehen. – Länge 12 sec.

Und diese Zeit war entscheidend für den Fall: Da war eine Mieterin in einem Mehrfamilienhaus gegen 4.45 Uhr morgens zur Arbeit gegangen. Sie öffnete die Tür und hielt sich ganz vorsichtig am Geländer fest. Trotzdem rutschte sie bereits auf der ersten Stufe aus und brach sich das Sprunggelenk. Sie klagte und verlangte Schadenersatz.

O-Ton: SFX

Die Klage blieb ohne Erfolg. Swen Walentowski über die Begründung des Oberlandesgerichts Brandenburg:

O-Ton: Einmal, weil es vor dem Tagesverkehr gewesen ist. Also wenn sie um 5 Uhr gestreut hätte nach Ansicht dieses Gerichts, wäre dies durchaus ausreichend gewesen. Außerdem hat es hier keine richtigen Anhaltspunkte dafür gegeben, dass es wirklich glatt wird. Es wurde nicht gesagt, dass mit Schnee zu rechnen ist am Vorabend in den Nachrichtensendungen. Also, sie hatte keine Anhaltspunkte, dass es Schneefall geben wird oder dass es vereist sein wird. – Länge 20 sec.

Die Frau ging also leer aus, aber dennoch gilt: Bei einem Unfall sollte man seine Ansprüche auch durchsetzen. Wie das geht, erklärt ein Anwalt oder eine Anwältin. Spezialisten in allen Rechtsgebieten benennt die Deutsche Anwaltsauskunft unter 0 18 05/ 18 18 05 oder im Internet unter www.anwaltsauskunft.de. Dort gibt es auch alle Infos zu diesem Fall.

Absage

 

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11Jan/10

O-Ton: Wer krankgeschrieben ist, darf nicht Ski fahren

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Hier wurde dem Betroffenen gekündigt. Während des Skikurses brach er sich das Schienen- und Wadenbein. Gegen diese Kündigung wehrte er sich und da hat das Bundesarbeitsgericht aber gesagt: Wer krank ist, darf nicht Skifahren. Das fördert nicht den Heilungsverlauf. Er litt auch an einer Hirnhautentzündung, ist also verbotenerweise Ski gefahren und hat sich dabei noch verletzt. Der Arbeitgeber musste das nicht hinnehmen und durfte ihm kündigen. – Länge 22 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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