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04Jan/10

O-Ton: Keine Kündigung der Wohnung

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In dem Fall, den das Landgericht Saarbrücken zu entscheiden hatte, war es so, dass der Vermieter auch noch wusste, dass die ARGE die Miete übernimmt. Aber aufgrund eines EDV-Fehlers wurden jedoch weder die Miete noch die Kaution gezahlt. Und im Folgemonat wollte der Vermieter den Mieter schon rausschmeißen. – Länge 15 sec.

Weitere Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de

 

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04Jan/10

O-Ton: Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Wichtig ist der Zeitpunkt der Kündigung, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wichtig ist, dass man rechtzeitig kündigt. Also wer aus Krankheitsgründen eine Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss, kann den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, wenn die Erkrankung schwer ist und unerwartet auftritt. Eine überraschende Blinddarmentzündung oder ein überraschender Bandscheibenvorfall, da kann man sicherlich zurücktreten und die Versicherung wird die Stornierungskosten komplett übernehmen. Ist der Bandscheibenvorfall allerdings älter, dann werden die Versicherer sagen: Zwei Wochen nach einer Bandscheiben-OP – das geht nicht. Alles was vorhersehbar ist – rechtzeitig stornieren. Und kurzfristig geht immer dann, wenn man kurzfristig erkrankt. – Länge 34 sec.

Weitere Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de, dort findet man auch den passenden Experten für das Versicherungsrecht.

 

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04Jan/10

O-Ton: „Kreditklemme“ am Geldautomaten

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltsauskunft:

O-Ton: Immerhin sei das Geldabheben an Geldautomaten ein Geschäft auf Gegenseitigkeit, d.h. die eine Bank lässt bei der anderen zu und umgekehrt. Da aber Direktbanken versuchen, möglichst wenig Geldautomaten aufstellen und die Kunden mit Geld über Geldautomaten anderer Institute versorgen, haben die Richter gesagt: Das ist hier kein Geschäft auf Gegenseitigkeit, die Sparkassen kann sich aussuchen, wer von ihren Automaten Geld abheben kann. – Länge 25 sec.

Weitere Infos unter www.anwaltauskunft.de

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28Dez/09

Kollegengespräch: Sicherheitsbilanz 2009/2010

Magnus Kalkuhl ist Virenanalyst beim Sicherheitsspezialisten Kaspersky, er blickt auf das Jahr zurück und antwortet auf folgende Fragen:

1. An welche Sicherheitslücken erinnern Sie sich besonders im zu Ende gehenden Jahr?
2. Das klingt richtig fies ….
3. Welche Bedrohungen erwarten uns 2010? Was wird sich ändern – oder bleibt alles gleich?
4. Viele sagen sich: Bei mir ist nichts zu holen – keine sensiblen Daten, kein Geld, keine Kreditkartennummern. Ein gefährlicher Trugschluss?

Abmoderation:  Magnus Kalkuhl ist Virenanalyst beim Sicherheitsspezialisten Kaspersky. Und es ist natürlich eine Binsenweisheit, trotzdem noch mal der Hinweis: Auf jeden Rechner gehören Virenscanner und Firewall, die ebenso wie das Betriebssystem immer auf dem aktuellen Stand sein sollten.

 

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23Dez/09

Krimineller Arzt verliert Zulassung

Über einen Zeitraum von fünf Jahren fälschte der Kläger Abrechnungen und ärztliche Unterlagen. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dem Kläger wurde ferner aufgegeben, den nach einem Vergleich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen entstandenen Schaden von 550.000 Euro wieder gutzumachen. Weitere gegen den Kläger eingeleitete Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Verdachts, die Unterschrift einer Patientin auf Abrechnungsunterlagen gefälscht zu haben, wurden wegen der Höhe der bereits ausgesprochenen Strafe vorläufig eingestellt. Nachdem dem Kläger die gesonderte Zulassung zur Behandlung von Kassenpatienten bereits entzogen worden war, widerrief die Approbationsbehörde nach dem Abschluss des Strafverfahrens auch die Approbation des Klägers, da er der Ausübung des ärztlichen Berufes unwürdig sei.

Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Nach Ansicht des Gerichts sei das allgemeine Vertrauen in die Seriosität der Ärzteschaft in hohem Maß beeinträchtigt, wenn ein Angehöriger dieser Berufsgruppe trotz jahrelangen gewerbsmäßig begangenen Betruges in Ausübung der ärztlicher Tätigkeit und Fälschung dabei angefallener Unterlagen sowie einer dadurch bedingten Verurteilung zu einer hohen Freiheitsstrafe weiter als Arzt tätig sein würde. Auch der Einwand des Arztes, dass er sich seit der strafgerichtlichen Entscheidung bei seiner privatärztlichen Tätigkeit bewährt habe, wurde zurückgewiesen. Der Feststellung einer erfolgreichen Bewährung stehe schon entgegen, dass der Kläger nach der Verurteilung zur Bewährungsstrafe erneut straffällig und unter anderem wegen Steuerhinterziehung sowie Trunkenheit im Verkehr zu Geldstrafen verurteilt worden sei. Das erforderliche Vertrauen der Patienten und der Allgemeinheit in die Integrität des Klägers als Arzt sei deshalb nach wie vor nicht gegeben. Er dürfe deshalb zukünftig seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Informationen rund ums Medizinrecht und eine Anwaltssuche unter www.arge-medizinrecht.de.