Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

09Mai/11

O-Ton-Paket: Union lehnt Adoptionen für gleichgeschlechtliche Paare weiter ab

Mehr als ein Drittel der Bundesbürger gegen Adoptionen für Schwule und Lesben

Berlin – Die Union wird bei Adoptionen von Kindern lesbische und schwule Paare nicht mit Eheleuten gleichstellen. „Dieses Land ist darauf angewiesen, dass Mann und Frau sich zusammen finden, Kinder bekommen, um unsere Gesellschaft fortzuführen“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche (CDU) in der am Montag ausgestrahlten Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. Dabei gehe es um den „Kernbestand unserer Gesellschaft“. Reiche fügte hinzu: „Ich bin davon überzeugt, dass Kinder mit Vater und Mutter aufwachsen sollen, weil Vater und Mutter einen stabilen Rahmen geben, der weit über die eigene Kindheit hinaus trägt.“

Der Hauptgrund für eine Adoption sei das Wohl der Kinder, entgegnete in der Sat.1-Sendung Autorin Mirjam Müntefering und fragte: „Warum sollte man Kindern, die eine liebevolle Zuwendung und eine Familie brauchen, die zu ihnen steht, warum sollte man das vorenthalten?“. Es sei durch wissenschaftliche Studien bewiesen, dass Lesben und Schwule „tolle Eltern“ seien und Kinder aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften „keinerlei Schaden nehmen“.

Eine Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag von Sat.1 ergab, dass 36,43% der Befragten eine Adoption sowohl durch schwule als auch durch lesbische Paare ablehnen.
Befragt wurden 1.175 Bundesbürger.

Die Sendung wird heute um 23.30 Uhr bei Sat.1 ausgestrahlt.

O-Ton-Paket Autorin Mirjam Müntefering (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)

O-Ton-Paket Parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)

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05Mai/11

O-Ton-Paket: Plagiat und Doktortitel

 Wer bei seiner Doktorarbeit ganze Textteile kopiert, ohne sie kenntlich zu machen, riskiert die Aberkennung seines Doktorgrades. Festgestellt werden muss eine vorsätzliche Täuschungshandlung, hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem aktuellen Urteil im April entschieden. In dem Fall hatte eine Autorin bemerkt, dass ganze Texte aus ihrer Arbeit in die umstrittene Dissertation übernommen worden waren.

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft, mit dem ganze Fall.

O-Ton:

Mehr zu diesem Thema unter www.anwaltauskunft.de

O-Ton-Paket Swen Walentowski,
Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins
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04Mai/11

O-Ton: Nach der Entscheidung zur Sicherungsverwahrung

Berlin (DAV). Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt hat, ist eine Neuregelung notwendig. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fühlt sich mit der Gerichtsentscheidung bestätigt und fordert den Gesetzgeber auf, mit Augenmaß ein schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen. Es muss einen Abschied vom reinen Verwahrvollzug geben.

„Wir haben die Entscheidung aus Karlsruhe so erwartet; der Gesetzgeber ist aufgefordert, Regelungen für die Sicherungsverwahrung zu finden, die sowohl verfassungskonform sind als auch den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention genügen“, fordert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Durch ein schlüssiges Gesamtkonzept müsse durch einen vernünftigen, resozialisierungsfreundlichen Vollzug die Anordnung von Sicherungsverwahrung entbehrlich gemacht werden.

Der DAV hat zwar die vom Bundestag beschlossene Beschränkung auf bestimmte Straftaten begrüßt, sieht die Sicherungsverwahrung aber generell als ein Übel an. Sie hält Menschen auch nach Verbüßung der Strafe, zu der sie verurteilt wurden, auf unabsehbare Zeit in Haft. Dies allein aufgrund einer unsicheren Prognoseentscheidung. Der Straftatenkatalog ist aus Sicht der Anwältinnen und Anwälte immer noch zu umfangreich. Die so genannte Therapieunterbringung hält der DAV für verfassungs- und menschenrechtswidrig – zu Recht, wie sich nun gezeigt hat.

Bei einer Neuregelung müsse die erforderliche Behandlung der für eine Sicherungsverwahrung in Betracht kommenden Gefangenen nicht erst mit deren Vollzug, sondern bereits mit dem Tag der Aufnahme in den vorausgehenden Strafvollzug beginnen, wenn die Betroffenen hierzu bereit sind. Die Behandlung sollte durch ein spezielles Behandlungsteam durchgeführt und auch extern von Gutachtern begleitet werden.

Kommt es dennoch zur Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Strafverbüßung, müssten differenzierte Unterbringungsformen vorgeschlagen werden, die sich an der Persönlichkeit der Betroffenen ausrichten und weiterhin das Bestreben verfolgen, die Dauer der Unterbringung möglichst kurz zu halten.

„Wir brauchen einen klaren Abschied vom bloßen Verwahrvollzug auch bei der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung“, fordert Ewer weiter. Beispielhaft könnten die von den Ländern Berlin und Brandenburg im Januar 2011 vorgelegten „Eckpunkte für den Vollzug der Sicherungsverwahrung“ sein.

O-Ton-Paket Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins
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02Mai/11

O-Ton-Pakete aus der SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”: Pro und Contra Mindestlohn

Seit dem 1. Mai dieses Jahr gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für weitere acht Länder Ost- und Mitteleuropas. Nach Schätzungen werden bis Ende 2012 zwischen 100.000 und 800.000 neue Zuwanderer nach Deutschland kommen. Wer sind diejenigen, die von den einen als Fachkräfte herbeigesehnt, von den anderen als Billiglohnkonkurrenz gefürchtet werden? Die Gewerkschaften befürchten einen zusätzlichen Lohndruck und erwarten eine weitere Zunahme des Niedriglohnsektors. Die Arbeitgeber hingegen halten den deutschen Arbeitsmarkt nach der Einführung eines Mindestlohns in der Zeitarbeitsbranche für ausreichend gewappnet.

O-Ton-Paket Klaus Ernst / Linkspartei (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)

O-Ton-Paket Marie-Christine Ostermann, Bundesvorsitzende „Die Jungen Unternehmer“ (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)

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01Mai/11

O-Ton: Bei Ersatzzustellung muss der Empfänger informiert werden

 Paketdienste dürfen Postsendungen nicht an Nachbarn oder Hausbewohner aushändigen, ohne den eigentlichen Empfänger darüber zu benachrichtigen. AGB-Klauseln, die das anders regeln, sind eine unangemessene Benachteiligung für den Paketempfänger, so das Oberlandesgericht Köln. In dem Fall hatte ein Paketdienst seine Geschäftsbedingungen entsprechend geändert.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Dagegen hat dann ein Verbraucherschutzverein lobenswerter Weise geklagt und war sogar noch vor Landgericht Köln mit der Klage gescheitert. Erst das Oberlandesgericht Köln hat gesagt: Nee, so geht es hier nicht. Die Klausel ist unwirksam. Dies ist eine unangemessene Benachteiligung des Empfängers. Der muss schließlich wissen, wo sein Eigentum ist. – Länge 18 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de

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O-Ton

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