Category Archives: Recht

12Feb/10

Augen auf im Supermarkt

Die Klägerin war im Supermarkt der Beklagten an einem Rollgitterwagen mit dem Fuß in einer querstehenden Rolle hängen geblieben und dadurch gestürzt. Sie meinte, das Personal hätte dafür Sorge tragen müssen, dass das Rad an dem Rollgitterwagen nach dem Abstellen des Wagens gerade gestellt wird. Sie zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu und forderte Schadensersatz von dem Supermarktbetreiber.

Nachdem die Klage schon in der ersten Instanz gescheitert war, hatte sie auch bei den Bamberger Richtern keinen Erfolg. Rollen eines Gitterwagens würden immer aus den Umrissen des Wagens selbst herausragen und daher stets ein gewisses Risiko bergen. Auch sei der Gang trotz des abgestellten Rollcontainers ausreichend breit gewesen, so dass die Kundin in einigem Abstand hätte vorbei gehen können. Auch sei diese „Gefahr“ für jedermann überschaubar gewesen. Es könne nicht erwartet werden, dass die Betreiber von Einkaufsmärkten ihre Kunden vor sämtlichen potentiellen Gefahrenquellen schützen. Die Kundin müsse schon ausgesprochen eng am Hindernis vorbei gegangen sein, um überhaupt darüber zu stürzen. Auch wäre es ja problemlos möglich gewesen, durch die Wahl eines anderen Durchganges das Passieren der engen Stelle zu vermeiden. Verursacht sei der Sturz der Klägerin allein durch ihre eigene Unaufmerksamkeit.

Information: www.anwaltauskunft.de

12Feb/10

Perlwein darf nach dem „Paradies“ benannt werden

Die Klägerin vertreibt bundesweit sowie im angrenzenden europäischen Ausland zwei Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure unter der Bezeichnung „Paradiesecco“. Das Bundesland vertrat die Auffassung, dass die Angabe „Paradiesecco“ an die Deidesheimer Weinlage „Paradiesgarten“ anlehne und deshalb als bei Perlwein nicht zulässige geografische Herkunftsangabe von der Klägerin nicht weiter verwendet werden dürfe. Das ließ sie sich nicht gefallen und klagte mit der Begründung, dass die gewählte Angabe nicht auf eine bestimmte Weinlage, sondern allgemein auf das „Paradies“ verweisen würde. Sie klagte auf Feststellung, dass die von ihr gewählte Bezeichnung nicht untersagt werden dürfe.

Zu Recht. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der gewählten Bezeichnung weder um eine unzulässige Rebsorte – noch um eine unzulässige geografische Angabe. Das Wort „Secco“ habe sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten zu einer allgemeinen Bezeichnung für Perlwein entwickelt. Eine Irreführung der Verbraucher dahingehend, dass das so bezeichnete Erzeugnis aus der Rebsorte „Prosecco“ hergestellt ist, sei daher nicht zu befürchten. Die Verwendung des Wortes „Paradies“ stelle sich auch nicht als bei Perlwein grundsätzlich nicht gestattete geografische Angabe dar. Es stehe nicht zu befürchten, dass der durchschnittlich informierte Verbraucher, auf den hier abzustellen sei, den von der Klägerin vermarkteten Perlwein mit der Weinlage „Deidesheimer Paradiesgarten“ in Verbindung bringe. Der Begriff „Paradies“ stehe außerhalb des religiösen Gebrauchs allgemein für einen Ort, an dem man sich wohl fühle und das Leben genießen könne. Von daher stelle dieser Begriff keine konkrete, einem bestimmten Ort zugeordnete, geografische Angabe dar. Es komme nicht auf die in Deidesheim wohnenden Verbraucher an, da bei einer bundesweit im europäischen Ausland erfolgten Vermarktung nicht lediglich auf die Sichtweise des ortskundigen Verbrauchers abzustellen sei.

Information: www.anwaltauskunft.de

12Feb/10

Friseur muss Schmerzensgeld zahlen

In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall ließ sich eine Kundin in einem Friseursalon die Haare blondieren. Versehentlich trug eine Mitarbeiterin das Blondierungsmittel auf die Kopfhaut der Klägerin auf. Dadurch wurde die Haut am Hinterkopf verätzt und verursachte auf dem Hinterkopf eine etwa fünf mal fünf Zentimeter große kahle Stelle. Die Haftpflichtversicherung des Friseursalons zahlte an die Klägerin 1.000 Euro Schmerzensgeld und bot insgesamt 5.000 Euro an. Die Klägerin meinte, ihr stünden 20.000 Euro zu, da sie dauerhaft entstellt sei. Auch seien ihre Heiratschancen dadurch gemindert. Die Haftpflichtversicherung meinte hingegen, die Klägerin könne sich an der kahlen Stelle operativ Haare einpflanzen lassen.

Zugunsten der Klägerin stellte das Gericht fest, dass diese aufgrund der Verätzung starke Schmerzen erlitten hatte und vielfach einen Hautarzt aufsuchen musste. Auch sei die Klägerin nicht verpflichtet, sich einer Haarimplantation zu unterziehen. Diese sei mit Risiken verbunden, die die Klägerin nicht eingehen müsse. Daher stelle die kahle Stelle einen Dauerschaden dar. Auf der anderen Seite sei die kahle Stelle aber nur dann zu erkennen, wenn man mit den Händen das Haar anhebe. Sie sei daher nicht „entstellt“. Eine Minderung der Heiratschancen sei äußerst fern liegend. Daher sei ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro angemessen. Im Vergleich mit anderen Entscheidungen zu Haarverletzungen stellte das Gericht fest, dass nur in seltensten Fällen ein Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro zugesprochen wurde. In diesen Fällen hätten die Geschädigten wesentlich gravierendere Verletzungen und Folgeerscheinungen erlitten.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

12Feb/10

Wohnungsnutzung für berufliche Zwecke

Dem Mieter einer Erdgeschosswohnung wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt. Laut Vermieter wollte seine Frau in der Wohnung einen Tierbedarfshandel einrichten. Für dieses Projekt habe sie in dem kleinen Städtchen keine anderen passenden Räume gefunden. Dagegen protestierte der Mieter. Der Vermieter legte Räumungsklage ein. Die Gerichte gaben ihm in erster und zweiter Instanz Recht.

Die Richter beriefen sich auf die gesetzliche Vorschrift, dass der Vermieter kündigen könne, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses habe. Dies gelte nicht nur dann, wenn der Vermieter die Räume für sich oder Angehörige als Wohnung benötige, sondern auch dann, wenn er sie gewerblich nutzen wolle. Die Interessen des Vermieters wögen im vorliegenden Fall schwerer als das Interesse des Mieters, in der Wohnung zu bleiben. Das gelte insbesondere auch darum, weil die Ehefrau keine anderen Räumlichkeiten habe finden können.

Informationen: www.mietrecht.net

12Feb/10

Zwei Urkunden – ein Mietvertrag

Als die Mieter vor rund 35 Jahren ihre Wohnung bezogen, erhielten sie gemeinsam mit dem Mietvertrag für die Wohnung auch den für einen Garagenstellplatz. Dieser blieb ihnen auch erhalten, als sie innerhalb der Anlage die Wohnung wechselten. Lange Zeit war der Wohnungseigentümer gleichzeitig auch der Garageneigentümer. Nach einer Eigentümeraufteilung wollte der neue Garageneigentümer den Mietvertrag kündigen, um die Stellplätze zu einem deutlich höheren Preis neu zu vermieten.

Die Richter entschieden anders. Bei Garage und Wohnung handele es sich um ein einheitliches Mietverhältnis, da zum Zeitpunkt der Anmietung Wohnungs- und Garageneigentümer identisch gewesen seien. Dies sei auch nach dem Umzug in die neue Wohnung noch so gewesen. Die spätere Teilung des Anwesens spiele keine Rolle. Jetzt könnten Wohnung und Garage nur im Namen aller Eigentümer gemeinsam gekündigt werden. Da die vereinbarten Bedingungen weiterhin gültig seien, könnten die Kläger auch keine höhere Miete verlangen.

Informationen: www.mietrecht.net