O-Ton: Bus öffnet die Türen vor der Haltestelle – wer haftet?

Wer haftet, wenn es vor der Bushaltestelle einen Unfall gibt? 200 Meter vor dem eigentlichen Stop hatte der Busfahrer schon die Türen wegen Stau geöffnet. Ein 13-jähriges Mädchen stieg aus, wurde von einem Pkw erfasst und verletzt.

Zum Unfallzeitpunkt hatte der Busfahrer das Warnblinklicht am Bus nicht eingeschaltet.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn der Busfahrer nun nett sein will, dann schafft er – wenn er die Türen aufmacht – eine Gefahrenlage auch für die anderen Verkehrsteilnehmer. Davor muss er die warnen, so das Gericht. Und deshalb hätte er die Warnblinkanlage einschalten müssen, so das Gericht. Das gibt nämlich das Signal, hier tut sich etwas. Und das hat er nicht getan. Deshalb haftet nicht der Busfahrer himself, sondern das Unternehmen. – Länge 27 sec.

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