O-Ton + Kollegengespräch: Umkleidezeit von Müllheizwerkern ist Arbeitszeit

Eigentlich gehört das Umziehen nicht zur Arbeitszeit. Wenn aber Arbeitskleidung stark verschmutzt, auffällig und das Tragen Pflicht ist – dann schon.

So entschied das Hessische Landesarbeitsgericht. Umkleidezeit muss daher entlohnt werden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft nennt die Voraussetzungen, wann eine ähnliche Klage Erfolg haben könnte.

O-Ton: Muss die Arbeitskleidung im Betrieb oder der Firma angelegt werden, das war hier ja auch der Fall. Ist Dienstkleidung überhaupt vorgeschrieben? Gibt es Umkleideräume? Wird die Dienstkleidung im Betrieb gereinigt? Hygienische Gründe überhaupt? Und: Ist das Logo des Unternehmens auffällig angebracht – also, man ist eine Werbefirma. – Länge 22 sec.

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Kollegengespräch: Umkleidezeit von Müllheizwerkern ist Arbeitszeit

Eigentlich gehört das Umziehen nicht zur Arbeitszeit. Wenn aber Arbeitskleidung stark verschmutzt, auffällig und das Tragen Pflicht ist – dann schon. So entschied das Hessische Landesarbeitsgericht. Umkleidezeit muss daher entlohnt werden. Geklagt hatte ein Mitarbeiter eines Müllheizkraftwerks.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Was hat der Arbeitgeber gesagt?
2. Und wie haben die Richter entschieden?
3. Was muss ich beachten, wenn mein Fall ähnlich liegt? Gibt es einen Katalog von Kriterien, an denen ich festmachen kann, ob ich vielleicht auch mit dem Wunsch nach „Umziehzeit“ Erfolg beim Chef haben kann?

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