O-Ton: Kündigung wegen Steuerhinterziehung

 Wer durch gesetzwidrige Abrechnungen Steuern hinterzieht, muss mit seiner Kündigung rechnen. So entschied das Arbeitsgericht Kiel. In dem Fall ging es um eine Frau, die als Reinigungskraft, Vorarbeiterin und Objektleiterin bei einem Putzfirma mit mehr als 20 Mitarbeitern arbeitete.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Sie hat gesagt: Ich lasse einfach zwei Bekannte von mir als geringfügig Beschäftigte laufen und zahle mir das Geld aus. Dann spare ich nämlich auch Sozialabgaben und Steuern. Das ist also Steuerhinterziehung. Als der Arbeitgeber dies erfahren hat, hat er gesagt: Du bist nicht mehr tragbar für mein Unternehmen. Und da hat das Gericht gesagt – zu Recht! – Länge 20 sec.

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