O-Ton: Versicherung kann alkoholisierten Autofahrer nach Unfall in Regress nehmen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann betrunkene Autofahrer in Regress nehmen und sie an den Kosten, die sie erstatten muss, beteiligen. So entschied das Amtsgericht Darmstadt im Fall einer Frau, die mit 0,67 Promille einen Autounfall verursachte.

Von dem Gesamtschaden an dem anderen Auto von 3.000 Euro musste sie drei Viertel bezahlen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Denn Sie dürfen sich ja nicht alkoholisiert ans Steuer setzen und das ist ein Verschulden Ihrerseits, wenn Sie das machen. Deswegen konnte die Versicherung sich 75 Prozent der Schadenssumme, die sie an den Geschädigten überwiesen hatte, sich zurückholen von ihrer Versicherungsnehmerin. – Länge 22 sec.

Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.

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