Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, sagt, das Urteil gilt überall:
O-Ton: Es ist deswegen allgemeingültig, weil auf Behindertenparkplätzen nur Menschen parken dürfen, die einen Behindertenausweis haben. Es gibt ja Fälle, da sind Sie kurzfristig eingeschränkt in Ihrer Mobilität durch einen Sportunfall oder durch eine Schwangerschaft. Da sind Sie zwar – in Anführungszeichen – behindert, aber Sie haben keinen Behindertenausweis und dürfen deswegen sich nicht auf die ausgewiesenen Behindertenparkplätze stellen. – Länge 25 sec.
Einzelheiten zu dem Fall finden sich unter www.verkehrsrecht.de.
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