Tag Archives: Schaden

19Apr/12

O-Ton + Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen

 Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen

Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie im Schadensfall Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Es war ein Fall, wie er sich täglich überall in Deutschland ereignen kann, schildert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. – Länge 16 sec.

Darum ging er erst zum Anwalt und dann zum Gericht. Die Forderung nach Schadenersatz war für die Richter unstrittig.

O-Ton: Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 10 sec.

Auf gut juristisch heißt das: Die Stadt hat ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Und das geschieht nach Ansicht der Verkehrsrechtsexperten häufig. Bettina Bachmann:

O-Ton: Es ist häufig so, dass die Stadt einfach eine Sicherungspflicht vernachlässigt hat und es deswegen zu einem Schaden gekommen ist. Also wenn durch städtische Arbeiten, also auch durch Baumfällarbeiten, oder Straßenreinigungsarbeiten oder eben Mäharbeiten – dann ist die Chance relativ groß, dass Sie eben Schadensersatz bekommen. – Länge 19 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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19Apr/12

O-Ton + Magazin: Ungeklärter Unfallhergang – Schadensteilung

 Wenn nach einem Unfall nicht geklärt werden kann, wer die Schuld trägt, dann entscheiden die Gerichte meist salomonisch – und die Unfallbeteiligten müssen dann den Schaden anteilig tragen. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es ist schon gut, wenn Sie den Unfall dokumentieren. Heute gibt es Handys, Sie können Aufnahmen machen. Oder wenn Sie Zeugen haben. Teilweise ist es ja auch so, dass Leute anhalten, die den Unfall beobachtet haben. Dass Sie sich die Daten der möglichen Zeugen notieren, das ist sehr wichtig. Denn wenn es nicht geklärt werden kann, wie der Unfallhergang war, dann ist es häufig so, dass der Schaden gequotelt wird. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Ungeklärter Unfallhergang – Schadensteilung

Was passiert eigentlich, wenn nach einem Unfall nicht geklärt werden kann, wie es passiert ist? Beispielsweise bei einem Auffahrunfall? Meist entscheiden dann die Gerichte salomonisch – und die Unfallbeteiligten müssen den Schaden anteilig tragen. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Auch Juristen haben eine deutliche Sprache – und müssen nicht immer nur Gesetzestexte zitieren. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eigentlich heißt es bei den Verkehrsrechtlern: Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Das heißt, grundsätzlich spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass derjenige, der auffährt, nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt hat und deswegen aufgefahren ist, weil er nicht aufgepasst hat. – Länge 16 sec.

O-Ton: SFX

Allerdings: Wie überall gibt es immer wieder Situationen, die von der schönen Faustregel abweichen.

O-Ton: Es gibt natürlich Ausnahmen. Also wenn der vor Ihnen Fahrende dazu beigetragen hat, dass Sie aufgefahren sind und es für Sie nicht vermeidbar war. Wenn er aus für Sie unerklärlichen Gründen bremst oder die Geschwindigkeit drastisch verringert, dann ist es so, dass nicht nur derjenige die Schuld trägt, der auffährt, sondern auch derjenige, der vor Ihnen fährt. – Länge 15 sec.

Und dann kann manchmal in einer Gerichtsverhandlung, so wie kürzlich vor dem Kammergericht Berlin, nicht geklärt werden: Wer hat wann geblinkt, war das Bremsen erkennbar, wer hat nicht aufgepasst?

O-Ton: SFX

Bettina Bachmann empfiehlt daher, auch in der Hektik nach einem Unfall so viel möglich festzuhalten, was vor Gericht als Beweis dienen kann:

O-Ton: Es ist schon gut, wenn Sie den Unfall dokumentieren. Heute gibt es Handys, Sie können Aufnahmen machen. Oder wenn Sie Zeugen haben. Teilweise ist es ja auch so, dass Leute anhalten, die den Unfall beobachtet haben. Dass Sie sich die Daten der möglichen Zeugen notieren, das ist sehr wichtig. Denn wenn es nicht geklärt werden kann, wie der Unfallhergang war, dann ist es häufig so, dass der Schaden gequotelt wird. – Länge 20 sec.

Und dann muss vielleicht auch ein Fahrer, der eigentlich keine Schuld hatte, künftig mehr für seine Versicherung bezahlen. Bevor es soweit ist, kann ein Verkehrsrechtsanwalt helfen. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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19Mrz/12

O-Ton + Magazin: Schaden in Waschanlage

 Frühjahrsputz – auch beim Auto. Aber: Wird das Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, kommt es oft zum Streit. Und wer haftet dann? Nicht einmal Gutachter können immer eine schlüssige antwort geben.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall, der vom Landgericht Berlin entschieden wurde, konnte auch aufgrund des Sachverständigengutachtens nicht geklärt werden, worauf der Schaden zurück zu führen ist. Also, ob die Frau sich falsch verhalten und gebremst hat, was man ja nicht darf, wenn das Auto gezogen wird. Oder ob es ein Versagen der Waschanlage war. Grundsätzlich ist es so, wenn Sie Ihr Auto in eine Waschstraße fahren und aus dem Auto aussteigen und nicht kontrollieren können, was darin geschieht, dann spricht der erste Anschein dafür, dass es ein Verschulden des Anlagenbetreibers ist, wenn das Auto beschädigt worden ist. Weil Sie ja gar nicht mit vor Ort waren und gar nicht haben einwirken können auf Ihr Auto. – Länge 31 sec.

Weitere Informationen: www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Schaden in Waschanlage

Frühjahrsputz – auch beim Auto. Aber: Wird das Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, kommt es oft zum Streit. Und wenn es eine Anlage mit Schlepptrossenbetrieb ist – dann wird es kompliziert. Klingt schwierig? Ist es auch! Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Jetzt wird sich der geneigte Waschstraßenlaie fragen: „Was ist bitte Schlepptrossenbetrieb“? Das ist zwar nicht unbedingt juristisches Fachwissen, aber Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins kann dennoch für Aufklärung sorgen:

O-Ton: Das heißt, dass Sie selber im Wagen sitzen bleiben und das Auto durch die Waschanlage gezogen wird. Und es kam zu einer Kollision mit dem Trocknungsgebläse, wodurch das Fahrzeug beschädigt wurde. – Länge 11 sec

Und wo ein Schaden ist, da ist auch Ärger – beide Seiten trafen sich vor Gericht. Nur: Wer ist schuld an dem Schaden?

O-Ton: SFX

Es war einer dieser Fälle, bei dem auch Justizia nur mit den Schultern zucken konnte:

O-Ton: In dem Fall, der vom Landgericht Berlin entschieden wurde, konnte auch aufgrund des Sachverständigengutachtens nicht geklärt werden, worauf der Schaden zurück zu führen ist. Also, ob die Frau sich falsch verhalten und gebremst hat, was man ja nicht darf, wenn das Auto gezogen wird. Oder ob es ein Versagen der Waschanlage war. – Länge 18 sec.

Ein Urteil, das sich buchstäblich gewaschen hatte.

O-Ton: SFX

Anders – so die Richter – sei die Beweissituation in Fällen, in denen der Benutzer sein Fahrzeug in der Waschanlage abstelle und der Waschvorgang automatisch ablaufe. Bettina Bachmann:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, wenn Sie Ihr Auto in eine Waschstraße fahren und aus dem Auto aussteigen und nicht kontrollieren können, was darin geschieht, dann spricht der erste Anschein dafür, dass es ein Verschulden des Anlagenbetreibers ist, wenn das Auto beschädigt worden ist. Weil Sie ja gar nicht mit vor Ort waren und gar nicht haben einwirken können auf Ihr Auto. – Länge 15 sec.

Weitere Informationen: www.verkehrsrecht.de.

Absage

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20Dez/11

O-Ton: Wer muss Schaden für abgedriftete Silvesterraketen zahlen?

 Driftet eine abgeschossene Silvesterrakete ab und steckt ein Gebäude in Brand, haftet der Hobbyfeuerwerker nicht unbedingt. So entschied der Bundesgesetzhof. In dem Fall hatte ein Mann eine Rakete von seinem Grundstück so unglücklich abgeschossen, dass dadurch auf dem Nachbargrundstück eine Scheune abbrannte – mit 420.000 Euro Schaden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Der Mann musste nicht zahlen, weil sich hier nicht ein spezifische Gefahr aus dem Nutzen seines Grundstücks ergeben hat. Also: Er hat eine Feuerwerksrakete ja nicht wegen der Nutzung des Grundstücks gestartet, sondern weil es ein Brauch ist. Ein volkstümlicher Brauch ist es, um das Neujahr herum Raketen abzuschießen. Das ist also keine konkrete Grundstücksnutzung, sondern etwas ganz Normales, was jeder macht. Und deshalb musste er hier nicht haften aufgrund seines Grundstücks. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de

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24Mai/11

Nach Jahren noch den Schadensfreiheitsrabatt retten

 Berlin (DAV). Bei einem kleinen, durch einen Verkehrsunfall verursachten, Schaden weisen die Versicherer ihre Kunden oft auf die Möglichkeit hin, dass sie ihren Schadensfreiheitsrabatt behalten können, wenn der Schaden selber bezahlt wird. Durch ein Urteil des BGH vom 27. Oktober 2010 (AZ: IV ZR 279/08) haben nun, wie die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet, viele Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den verloren geglaubten Schadensfreiheitsrabatt sogar noch nachträglich zu retten.

Eigentlich ging es in dem Verfahren um einen Streit zwischen zwei Versicherungsunternehmen. Der Fahrer eines Gespanns, bestehend aus einer bei dem einen Versicherer versicherten Zugmaschine und einem bei einem anderen Versicherer versicherten Anhängers, verursachte einen Unfall. Der Versicherer der Zugmaschine zahlte an die Geschädigten Schadensersatz und verlangte von dem Versicherer des Anhängers die Erstattung der Hälfte seiner Aufwendungen. Diesem Begehren hat der BGH entsprochen. Aus diesem Grunde prüfen nun viele Versicherer, ob sie in der Vergangenheit Schäden reguliert haben, bei denen ein Anhänger beteiligt war. Das hat erhebliche Auswirkungen für die Versicherungsnehmer, denn wenn ein Versicherer die Hälfte seiner Aufwendungen von dem Versicherer des Anhängers erstattet erhält, kann es sich für den Versicherungsnehmer doch wieder lohnen, die zweite Hälfte dieser Aufwendungen zu zahlen, um so seinen ursprünglichen Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten. Seine wegen der Zurückstufung für die Vergangenheit zu viel gezahlten Prämien bekommt er dann erstattet.

Für die Versicherungswirtschaft hat das weitreichende Konsequenzen, denn die Versicherer sind dazu verpflichtet, ihre Kunden auf diese Möglichkeit des Erhaltes des Schadensfreiheitsrabattes hinzuweisen. Die Versicherer können sich also nicht darauf beschränken, nur nach den großen Schäden zu suchen, sie müssen vielmehr alle Schäden auf die Möglichkeit eines Anhängerregresses hin überprüfen, um so ihren Kunden die Gelegenheit zu eröffnen, ihren alten Schadensfreiheitsrabatt nachträglich noch zu retten.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.