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30Nov/15

O-Ton + Magazin: Garantiezusage ist für Hersteller bindend

Wenn Autohersteller ihren Kunden Garantie zusichern, dann müssen sie auch dazu stehen. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass nicht alles aus dem Kleingedruckten der Garantiebedingungen erfüllt ist, gilt trotzdem die einmal gemachte Zusage! So entschied Oberlandesgericht Koblenz.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Hersteller hat auf Anfrage der Werkstatt eine vorbehaltlose Garantiezusage gegeben. Und die kann er kann er nicht im Nachhinein abändern. Also er ist gegenüber der Werkstatt verpflichtet, das Geld zu bezahlen. Er ist Vertragspartner der Werkstatt und nicht derjenige, dessen Auto innerhalb der Garantiezeit kaputt gegangen ist. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Garantiezusage ist für Hersteller bindend

Wenn Autohersteller ihren Kunden Garantie zusichern, dann müssen sie auch dazu stehen. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass nicht alles aus dem Kleingedruckten der Garantiebedingungen erfüllt ist, gilt trotzdem die einmal gemachte Zusage!
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Beitrag:

Es begann mit einem simplen Motorschaden – der knapp zwei Jahre alte Transporter blieb unterwegs liegen. Die Werkstatt übernahm die Reparatur und fragte sicherheitshalber mal beim Hersteller des Wagens nach. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Hersteller erteilte auf Anfrage der Werkstatt eine Garantiezusage und nachdem die Werkstatt dann das Geld, dass sie für die Reparatur aufgewendet hatte, vom Hersteller ersetzt verlangt hat, sagte der Hersteller, er könne das nicht bezahlen, weil nämlich der Eigentümer des Wagens die Garantieintervalle nicht eingehalten habe. – Länge 20 sec.

Die Werkstatt wandte sich daraufhin an den Eigentümer – der sollte nun zahlen. Doch er schüttelte nur mit dem Kopf. Der Fall landete vor Gericht – und zog sich hin – bis zum Oberlandesgericht Koblenz. Dort wurde dann entschieden: Der Fahrzeugbesitzer muss nicht zahlen – der Hersteller hat schließlich gesagt, er übernimmt die Kosten.

O-Ton: Der Hersteller hat auf Anfrage der Werkstatt eine vorbehaltlose Garantiezusage gegeben. Und die kann er kann er nicht im Nachhinein abändern. Also er ist gegenüber der Werkstatt verpflichtet, das Geld zu bezahlen. Er ist Vertragspartner der Werkstatt und nicht derjenige, dessen Auto innerhalb der Garantiezeit kaputt gegangen ist. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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05Feb/12

Daimler, VW und Renault prüfen Transporter-Kooperation

 Stuttgart – Daimler, Volkswagen und Renault prüfen eine mögliche Zusammenarbeit bei Transportern. „Wir wollen mit VW in diesem Jahr entscheiden, ob wir unsere Kooperation bei den großen Transportern fortsetzen. Eine mögliche Option könnte dabei auch die Einbeziehung von Renault sein“, sagte Daimler-Transporterchef Volker Mornhinweg im Gespräch mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Durch eine solche Allianz ergäben sich seiner Ansicht nach weltweit ganz andere Möglichkeiten.

Der Stuttgarter und der Wolfsburger Autohersteller arbeiten seit einigen Jahren bei großen Transportern zusammen. Der VW-Crafter und der Mercedes-Sprinter teilen sich die gleiche Plattform und werden bei Mercedes produziert. VW verwendet allerdings eigene Motoren. Dieser Vertrag läuft 2016 aus. „Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung werden wir auch festlegen, wann eine neue Generation des Sprinter auf den Markt kommt“, so Mornhinweg weiter. Bei den kleinen Transportern kooperiert Daimler mit Renault: Im Herbst kommt auf Basis des Renault Kangoo das Mercedes-Modell Citan auf den Markt. Damit kehrt Mercedes nach sechs Jahren wieder in das Segment der City-Vans zurück.
Der französische Hersteller entwickelt und baut seit 1998 mit Opel gemeinsam große Transporter, die als Renault Master und Opel Movano auf den Markt kommen. Dazu gibt es mit dem Nissan NV 400 ein weiteres baugleiches Schwestermodell.