Tag Archives: Versicherung

18Mai/11

O-Ton: Keine Betriebsgefahr bei abgestelltem Motorrad

 Generell geht von Kraftfahrzeugen eine sogenannte Betriebsgefahr aus. Dies bedeutet, dass sich allein schon aus dem Betrieb eines Fahrzeugs eine Gefahr ergibt. Aber – so das Landgericht Tübingen – von einem abgestellten Motorrad geht diese Betriebsgefahr nicht mehr aus.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

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O-Ton: Ein Motorrad war ordnungsgemäß abgestellt und fiel um. Es konnte auch nicht geklärt werden, ob dies durch einen Windstoß oder einen Fußgänger geschehen ist. Es fiel auf ein Auto und beschädigte die Motorhaube. Jetzt wollte die Versicherung des Autofahrers Geld vom Motorradfahrer haben, weil von seinem Fahrzeug noch eine Betriebsgefahr ausgegangen sei und daher der Schaden gequotelt werden müsse. – Länge 28 sec.

Aber – so die Richter – der Motorradinhaber muss nicht haften. Weitere Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

O-Ton zum Download
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01Mai/11

O-Ton + Magazin: Falsche Rechnung bei Diebstahl – Versicherung muss nicht zahlen

 Legt jemand für ein gestohlenes Fahrrad der Hausratversicherung eine falsche Rechnung vor, verliert er seinen Anspruch. Die Hausratversicherung muss dann nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Der Kläger hatte bei der Meldung eine erst nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts beigefügt – und nicht die Originalrechnung. Auf dieser war auch nicht erkennbar, dass er in diesem Fahrradgeschäft nur einen Teil von seinem Rad und andere wesentliche Fahrradteile in einem anderen Geschäft gekauft hatte und sich selbst das Rad dann zusammengebaut hat. – Länge 16 sec.

Seine Klage blieb erfolglos – mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Falsche Rechnung bei Diebstahl – Versicherung muss nicht zahlen

Legt jemand für ein gestohlenes Fahrrad der Hausratversicherung eine falsche Rechnung vor, verliert er seinen Anspruch. Die Hausratversicherung muss dann nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Das Fahrrad war gestohlen worden – so etwas kommt häufiger vor.

O-Ton: SFX

Dieser Diebstahl wurde ein Fall für die Versicherung – auch das kommt häufiger vor.

O-Ton: SFX

Die Versicherung aber weigerte sich zu zahlen – wegen arglistig falscher Angaben bei der Schadensmeldung. Wie oft das vorkommt, wissen wir nicht.

O-Ton: SFX

Jedenfalls trafen sich Kläger und Versicherung vor Gericht. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Der Kläger hatte bei der Meldung eine erst nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts beigefügt – und nicht die Originalrechnung. Auf dieser war auch nicht erkennbar, dass er in diesem Fahrradgeschäft nur einen Teil von seinem Rad und andere wesentliche Fahrradteile in einem anderen Geschäft gekauft hatte und sich selbst das Rad dann zusammengebaut hat. – Länge 16 sec.

Seine Klage blieb erfolglos – auch der Weg durch mehrere Instanzen hat nichts gebracht.

O-Ton: Das Gericht ist jetzt davon ausgegangen: Er hat den Kauf aus einer Hand vorgespielt, um so den Anlass der Versicherung nach Herkunft und Zustand der gekauften Teile zu vermeiden. Er hat einfach gesagt, so ist es einfacher. Und er hat selber noch gesagt vor Gericht, er hätte noch sämtliche Unterlagen. – Länge 13 sec.

Doch das half ihm nicht, die Versicherung musste nicht zahlen.

O-Ton: SFX

Denn die Begründung des Gerichts, so Swen Walentowski, war eindeutig.

O-Ton: Du hast hier Deine sämtlichen Ansprüche verloren, weil Du nämlich gesagt hast: Guck mal hier, mir ist ein Schaden entstanden – und hier ist die Rechnung meines Fahrradgeschäfts, von dem ich das Fahrrad erworben habe. Das ist eine arglistige Täuschung, Du verlierst Deine Ansprüche komplett. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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29Apr/11

O-Ton: Wer haftet bei Versicherungsschäden durch Krawalle?

 In mehreren deutschen Städten werden zum 1. Mai Krawalle befürchtet. Neben den Sicherheitskräften kommt auch auf die Versicherer viel Arbeit zu. Wer haftet beispielsweise, wenn mein Auto beschädigt wird? In welchem Fall greift die Teilkasko, wann die Vollkasko? Antworten dazu von Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton:

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O-Ton

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