Category Archives: Recht

17Apr/09

Kollision zweier Fahrzeuge beim Abbiegen

Ein Autofahrer, der nach links in einen Feldweg abbiegen wollte, kollidierte mit einem Motorradfahrer, der dazu ansetzte, ihn zu überholen. Da beide Beteiligten die Situation unterschiedlich schilderten, stand bei dieser Klage Aussage gegen Aussage: Der Linksabbieger berichtete, er habe links geblinkt, das Tempo verringert und sich auf dem linken Teil der Fahrbahnspur eingeordnet, während der Motorradfahrer noch weit entfernt gewesen sei. Der Motorradfahrer hingegen schilderte, dass das vor ihm fahrende Fahrzeug unvermindert langsam gefahren sei und auch keinen Blinker gesetzt habe. Aus diesem Grund habe er sich zum Überholen entschlossen.

Da keine Zeugen zugegen waren, die den genauen Unfallhergang hätten bezeugen können, konnte der Unfall nicht mehr aufgeklärt werden.

Daher hat das Gericht zunächst geprüft, ob ein so genannter Anscheinsbeweis – nach aller Erfahrung spricht der Anschein dafür, dass es sich so verhalten hat – zugunsten einer Partei greifen würde. Da dies nicht der Fall war, teilten die Richter die Haftung zu je 50 Prozent auf beide Parteien auf.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (14 Cent/min).

17Apr/09

„Bastlerfahrzeuge“ und Konsequenzen ihrer Mängel

Ein Käufer erwarb ein gebrauchtes Auto, das im Kaufvertrag als „Bastlerfahrzeug“ bezeichnet wurde. Nachdem er dieses Auto noch einige Zeit gefahren hatte, stellte der Käufer erhebliche Mängel fest – unter anderem eine defekte Bremsanlage –, über die ihn nach seiner Aussage der Verkäufer nicht informiert habe. Mit dem Vorwurf einer arglistigen Täuschung über die Mängel des Fahrzeugs trat der Käufer vom Vertrag zurück, verlangte den Kaufpreis zurück und erhob schließlich Klage, als sich der Verkäufer weigerte, das Geld zurück zu erstatten.

Das Amtsgericht wies die Klage jedoch ab: Zum einen sei der Rückzahlungsanspruch verjährt, weil zwischen Kaufvertrag und Erhebung der Klage mehr als drei Jahre vergangen seien. Zum anderen hätte dem Käufer klar sein müssen, dass an einem gebrauchten Fahrzeug, welches ausdrücklich als „Bastlerfahrzeug“ bezeichnet wurde, erhebliche Mängel vorhanden seien. Er hätte vor Kaufantritt den genauen Zustand des Fahrzeugs erfragen müssen. Die unter anderem bemängelte Bremsanlage könne nicht schon beim Kauf des Autos defekt gewesen sein, schließlich sei der Käufer noch über 6.000 Kilometer mit dem Wagen gefahren. Eine arglistige Täuschung seitens des Verkäufers sei demnach nicht nachzuweisen.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (14 Cent/min).

07Apr/09

Kein Schadensersatz für Sturz eines Inliners

Eine Inlineskaterin kam auf einem über die Straße verlegten Gartenschlauch zu Fall. Sie verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld von den Eigentümern des anliegenden Grundstückes, die den Gartenschlauch verlegt hatten.
Jedoch ohne Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts war der Gartenschlauch klar als Hindernis zu erkennen. Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht könne dann nicht verlangt werden, wenn es sich – wie hier – um ein für jedermann klar erkennbares Hindernis handelt.

Bei der Durchsetzung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Forderungen helfen Anwälte. Diese findet man zu den verschiedenen Rechtsgebieten bei der Deutschen Anwaltauskunft unter www.anwaltauskunft.de oder unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute).

07Apr/09

Kein Ausbildungsunterhalt bei Schulverweis

Der 1989 geborene Sohn forderte von seinem Vater ab Mai 2007 Ausbildungsunterhalt. Zu diesem Zeitpunkt besuchte er die zwölfte Klasse. Die geschiedenen Eltern leben in beengten wirtschaftlichen Verhältnissen. Nachdem der Sohn nach der Trennung zunächst bei der Mutter gelebt hat, zog er 2003 zum Vater und lebt seit 2007 allein. Zum Zerwürfnis zwischen Vater und Sohn kommt es, nachdem im Frühjahr 2007 die schulischen Leistungen immer schlechter werden und das Kind im ersten Halbjahr der zwölften Klasse wegen unentschuldigter Fehltage einen Schulverweis bekommt.

Vom Amtsgericht wird der Vater zur Zahlung des Kindesunterhaltes verurteilt.

Vor dem Oberlandesgericht erhält der Vater jedoch Recht. Nach Ansicht des Gerichts schuldet der Vater dem volljährigen Sohn keinen Unterhalt. Unbestritten habe der Sohn seine Schulausbildung abgebrochen, ohne eine andere Ausbildung aufzunehmen. Daher bestehe ab diesem Zeitpunkt kein Unterhaltsanspruch mehr, vielmehr müsse er für sich selbst sorgen. Aber auch für den geltend gemachten Zeitraum während des Schulbesuches erhalte er keinen Unterhalt. Er habe sich während seiner Schulzeit nicht darum bemüht, seine Ausbildung zielstrebig und in angemessener Zeit zu absolvieren. Vielmehr sei er fortgesetzt seiner Schulpflicht nicht nachgekommen. Forderungen seines Vaters nach Leistungsnachweisen habe der Sohn ebenso ignoriert, wie Angaben zu seinem Schulversagen und seinem künftigen Werdegang. Gerade wegen der schlechten finanziellen Verhältnisse seiner Eltern hätte der Sohn spätestens mit seinem Auszug beim Vater eigenverantwortlich und zügig seine Ausbildung vorantreiben müssen.

Weitere Informationen und Anwaltssuche unter www.anwaltauskunft.de oder unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute).

07Apr/09

„Dicke Eier an Ostern“

Dem Angestellten einer Baumarktkette wurde wegen wiederholter sexueller Belästigung gekündigt. So hatte er unter anderem beim Aufbau des Ostersortiments im Kassenbereich zu einer Kollegin gesagt, er wisse, dass sie auf „dicke Eier stehe“. Als er hörte, dass eine weitere Kollegin im Urlaub einen Tauchkurs mache, fragte er diese, ob sie auch schnorcheln könne. Als die Frau das bestätigte, antwortete er: „Dann können Sie ja schon einmal bei mir unter dem Tisch anfangen zu schnorcheln“. Gegen die Kündigung klagte der Angestellte und argumentierte, dass diese unwirksam sei. So fehle es an der erforderlichen Abmahnung. Eine fristlose Kündigung sei beim Vorwurf verbaler sexueller Belästigung nicht verhältnismäßig.

Das Gericht gab ihm Recht. Zwar könne eine rein verbale sexuelle Belästigung an sich einen Grund für eine Kündigung darstellen. Diese müsse aber verhältnismäßig sein. Der Kläger habe immerhin von 27 Jahren Arbeitsverhältnis 26 Jahre anstandslos gearbeitet. Der Arbeitgeber hätte vielmehr an eine mildere Maßnahme wie eine Abmahnung denken müssen. Es sei nicht ersichtlich, dass diese ohne Erfolg geblieben wäre, also der Mitarbeiter sein Verhalten nicht geändert hätte.

Informationen rund ums Arbeitsrecht unter www.arge-arbeitsrecht.de