Wer seine Drohne ohne Kennzeichen und in zu geringer Entfernung zu Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen sowie über einer Menschenansammlung fliegen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen – das Amtsgericht Schwerin sah darin fahrlässige Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz. Und verhängte 1.250 Euro Bußgeld.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie eine Drohne haben, dann müssen Sie eine Registrierungsnummer anbringen. Und Sie müssen darauf achten, dass Sie die Drohne mit einem ausreichenden Abstand über Verkehrswegen fliegen lassen oder über Menschenmengen. – Länge 12 sec
Mehr zu diesem Fall unter verkehrsrecht.de.
Magazin: Drohnenflug kann teuer werden
Wer seine Drohne ohne Kennzeichen und in zu geringer Entfernung zu Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen sowie über einer Menschenansammlung fliegen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Amtsgericht Schwerin verhängte gegen einen 51-jährigen Mann eine saftige Strafe.
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O-Ton: Wenn Sie eine Drohne haben, dann müssen Sie eine Registrierungsnummer anbringen. Und Sie müssen darauf achten, dass Sie die Drohne mit einem ausreichenden Abstand über Verkehrswegen fliegen lassen oder über Menschenmengen. – Länge 12 sec
…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall, den das Amtsgericht Schwerin entschied, beobachteten Polizisten den Flug – und stellten die Verstöße fest:
O-Ton: Der Mann hat die Drohne über eine Bundeswasserstraße und eine Bahnstrecken fliegen lassen und der Abstand war weniger als 100 Meter. Und außerdem hat die Drohne auch eine Menschenmenge überflogen. Ohne dass ein großer Abstand vorhanden war. – Länge 13 sec.
Das alles waren fahrlässige Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz. Die Drohne hatte eine Kamera, daher war die Registrierung unerlässlich. Das Gericht betonte, der Mann hätte sich vor dem Start über die Vorschriften informieren müssen. Bettina Bachmann:
O-Ton: Er hat ein relativ hohes Bußgeld bekommen, derjenige, der die Drohne nicht registriert hatte. Und zwar 1250 Euro. – Länge 7 sec.
Mehr zu diesem Fall unter verkehrsrecht.de.
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