Branche befürchtet nach Mindestlohn-Entscheidung Verlust von Arbeitsplätzen
Hannover – Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP hat sich in seiner in Hannover durchgeführten Mitgliederversammlung mit deutlicher Mehrheit für eine Satzungsänderung ausgesprochen, die die Aufnahme von Tarifverhandlungen mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ermöglicht.
Vor dem Hintergrund des vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro war dieser Schritt notwendig geworden. BZP-Präsident Michael Müller: „Im Gegensatz zu allen anderen Bereichen kann die Taxi- und Mietwagenbranche die durch den Mindestlohn ausgelösten Mehrkosten nicht in der notwendigen Höhe an ihre Kunden weitergeben. Darum wollen wir im Gespräch mit den Gewerkschaften eine verträgliche Lösung für Kunden und Mitarbeiter herbeiführen.“ Der Verband will insbesondere mit seiner Erweiterung der Aufgabenstellung auf die sozialpolitischen Belange seiner Mitglieder eingehen.
Zudem befürchtet der BZP einen Verlust von rund 50.000 Arbeitsplätzen durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. „Das ist jeder vierte Arbeitsplatz. Es ist absehbar, dass viele Taxi-Unternehmen den erhöhten Stundenlohn ab Januar nicht zahlen können. Mit der Aufnahme der Tarifverhandlungen wollen wir erreichen, dass so viele Arbeitsplätze wie möglich erhalten werden können.“
Die Tarife für Beförderungsleistungen werden in einem komplizierten und oft langwierigen Verfahren von der öffentlichen Hand festgelegt. Nach Meinung von Gutachtern müssten die Kosten für Taxi-Fahrten im Durchschnitt bundesweit um rund 25 Prozent steigen. Damit wären aber nur die Kosten für höhere Löhne abgedeckt, nicht jedoch steigende Preise für Kraftstoff, Versicherungen, Fahrzeuge usw.
Derzeit beträgt der Umsatz der Branche jährlich etwa drei Milliarden Euro.
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