Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Wenn die Eltern geschieden oder getrennt sind und ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, dann gehört die Frage, wer das Kind vom Kindergarten oder der Schule abholt, zu der Frage des alltäglichen Lebens. Und Dinge des alltäglichen Lebens darf der betreuende Elternteil – zumeist die Mutter, seltener der Vater – allein entscheiden und es muss nicht der andere Elternteil mit einbezogen werden. – Länge 20 sec.
Alle Infos zu diesem Urteil gibt es unter www.anwaltauskunft.de.
Magazin: Abholen von Kindergarten und Schule
Bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern darf der betreuende Elternteil allein entscheiden, wer das Kind von der Kita oder der Schule abholen darf. So hat das Oberlandesgericht Bremen auf entschieden.
Text:
Solche Fälle gibt es immer mehr: Nach der Liebe kommt der Alltag, nach dem Alltag kommt die Trennung. Doch: Wie geht dann der Alltag weiter?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Hier war zwischen den Eltern streitig, wer darüber entscheiden darf, wer das Kind vom Kindergarten und demnächst von der Schule abholen darf und zur Mutter bringen darf, bei der das Kind auch lebte. – Länge 10 sec.
Der Vater wollte sein Kind häufiger sehen und betonte immer wieder, wie wichtig ihm diese Zeit mit dem Sprössling sei. Die Mutter dagegen war von dem Ansinnen ihres einstigen Mannes gar nicht begeistert – sie wollte diese Entscheidungen allein treffen. Zu Recht – wie die Richter urteilten:
O-Ton: Wenn die Eltern geschieden oder getrennt sind und ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, dann gehört die Frage, wer das Kind vom Kindergarten oder der Schule abholt, zu der Frage des alltäglichen Lebens. Und Dinge des alltäglichen Lebens darf der betreuende Elternteil – zumeist die Mutter, seltener der Vater – allein entscheiden und es muss nicht der andere Elternteil mit einbezogen werden. – Länge 20 sec.
Die Bremer Richter haben die Lebensumstände der Familie genau analysiert und begründeten dann auch die Entscheidung ganz detailliert. Swen Walentowski:
O-Ton: Mit der Frage, wer das Kind von der Kita oder Schule abholt, werden ja auch keine Weichen für die Zukunft des Kindes gestellt. Zur Einordnung beispielsweise wäre eine Frage von erheblicher Bedeutung, die der gemeinsamen Entscheidung bedarf, sind manche Krankheitsbehandlungen oder auch Impfungen des Kindes. – Länge 18 sec.
Alle Infos zu diesem Urteil gibt es unter www.anwaltauskunft.de. Dort findet man auch den passenden Familienrechtler, falls es zu Sorgerechtsstreitigkeiten kommt.
Absage
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