Der Jahresausgleich macht es möglich: Wer im Anschluss an die Elternzeit ins Büro zurückkehrt oder aus anderen Gründen nur ein paar Monate anstelle des gesamten Jahres gearbeitet hat, sollte seine geleistete Einkommensteuer im Blick behalten.
Denn: Der Steuersatz wird nach dem Jahreseinkommen berechnet und nicht nach dem monatlichen Verdienst. So gibt es unter Umständen Steuer zurück.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutsche Anwaltauskunft:
O-Ton: Auch jemand, der nur ganz wenige Monate im Jahr verdient hat, und unter diesem Betrag bleibt, kriegt seine Steuer zurück. Darum der Tipp, an alle Menschen, die Elterngeld beziehen oder auch nur teilweise in einem Jahr gearbeitet haben: Immer per Lohnsteuererklärung Geld zurück verlangen. – Länge 15 sec.
Mehr unter anwaltauskunft.de.
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