Fährt ein Radfahrer die Busspur entgegen der Fahrtrichtung, dann handelt er grob verkehrswidrig. Kommt es dann zum Unfall, muss er auch haften! So urteilte das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. In dem Fall war der Falschradler mit einem aus einer Grundstückausfahrt Kommenden kollidiert.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der ArbeitsgemeinschaftVerkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Er trägt dann 100 Prozent seines Schadens und 100 Prozent des Fahrzeugs, mit dem er kollidiert ist. Zwar muss derjenige, der aus einer Grundstücksausfahrt herausfährt, sehr aufpassen, dass es nicht zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug kommt. Das gilt allerdings dann nicht, wenn der Fahrradfahrer sich aus der falschen Richtung nähert. – Länge 20 sec.
Mehr Informationen zu diesem Urteil gibt es unter verkehrsrecht.de.
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