O-Ton + Magazin: Vorsicht bei Spurwechsel an roter Ampel

 Wer an einer roten Ampel von der Rechtsabbieger- auf die Linksabbiegerspur wechselt, darf niemanden gefährden. Wenn beide Autos dennoch zusammenstoßen, muss der Spurwechsler den höheren Schadensanteil tragen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Sie können sich nicht einfach vor ein Auto drängeln und denken, der andere hat sie schon gesehen. In dem Fall war es so, dass sogar noch der Lastwagenfahrer ein Mitverschulden von 30 Prozent tragen musste, weil natürlich auch derjenige, der an der Ampel anfährt, schauen muss, ist ein plötzlich auftretendes Hindernis jetzt vor mir, so dass es zum Unfall kommt. Das kann ein Wagen sein, das kann aber auch mal eine Person sein. Und ich muss mich immer vergewissern, bevor ich anfahre: Besteht keine Gefahr, jemanden anderen zu beschädigen? – Länge 28 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Vorsicht bei Spurwechsel an roter Ampel

Wer an einer roten Ampel von der Rechtsabbieger- auf die Linksabbiegerspur wechselt, darf niemanden gefährden. Wenn beide Autos dennoch zusammenstoßen, muss der Spurwechsler den höheren Schadensanteil tragen. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Jeder kennt die Situation: Man hat sich an der Kreuzung falsch eingeordnet. und dann gibt es zwei Möglichkeiten: Relativ sicher ist, wenn man dann in der Spur bleibt und in die eigentlich nicht gewollte Richtung abbiegt!

O-Ton: SFX

Die zweite, etwas gefährlichere Variante ist: Man wechselt, bevor es grün wird, noch schnell die Spur. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Sie dürfen wechseln, allerdings natürlich ohne den Verkehr zu gefährden. D.h. Augenkontakt aufnehmen mit demjenigen, vor dessen Wagen Sie sich setzen. Mit ihm schon mal signalisieren „lässt Du mich rein?“ durch Nicken oder Handbewegungen und dann auch warten, dass der andere reagiert. Dass er Ihnen signalisiert: „Ja, Sie können als erster losfahren!“ – Länge 19 sec.

Kompliziert wird es, wenn man sich mit einem Kleinwagen direkt vor einen LKW drängelt – und dessen Fahrer weit oben sitzt:

O-Ton: Dann wird es schwierig, dann muss man vielleicht sogar das Fenster aufmachen und winken. Da haben Sie natürlich höhere Pflichten, auf sich aufmerksam zu machen, als wenn das ein größeres Auto ist. – Länge 10 sec.

Und wenn es kracht? Man ahnt schon, was jetzt passiert. Bettina Bachmann:

O-Ton: Dann sind Sie schuldig! Weil Sie ja den Verkehr gefährden! Sie können sich nicht einfach vor ein Auto drängeln und denken, der andere hat sie schon gesehen. In dem Fall war es so, dass sogar noch der Lastwagenfahrer ein Mitverschulden von 30 Prozent tragen musste, weil natürlich auch derjenige, der an der Ampel anfährt, schauen muss, ist ein plötzlich auftretendes Hindernis jetzt vor mir, so dass es zum Unfall kommt. Das kann ein Wagen sein, das kann aber auch mal eine Person sein. Und ich muss mich immer vergewissern, bevor ich anfahre: Besteht keine Gefahr, jemanden anderen zu beschädigen? – Länge 34 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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