Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Die mussten bezahlen, aber auch deswegen, weil der Halter des geschädigten Fahrzeugs nachweisen konnte, dass das Auto aufgrund eines Steinschlages, der durch die Mäharbeiten ausgelöst worden ist, verursacht worden war. – Länge 20 sec.
Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de
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