O-Ton: Hofladen als Gewerbebetrieb

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Hier muss man aufpassen: Wenn man letzten Endes mehr von diesen Fremdprodukten oder einen großen Anteil dieser Fremdprodukte über einen längeren Zeitraum verkauft als die eigenen Produkte, dann liegt auf einmal ein Gewerbebetrieb vor. Und man wird gewerbesteuerpflichtig. Also: Man sollte immer aufpassen, dass die meisten Produkte, die man verkauft, die eigenen Produkte sind. – Länge 20 sec.

Nachzulesen ist dies unter www.anwaltauskunft.de.

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