Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Das Bundessozialgericht hat gesagt, hier ist die Gesetzeslage in Ordnung. Es gibt keine Pflicht der Krankenkassen, bei Frauen über 40 die Kosten für die künstliche Befruchtung zu übernehmen. Der gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist nicht überschritten, es handelt sich hier nicht um einen Kernbereich, der abgesichert und versichert wird. Der Gesetzgeber hat sich weiterhin davon leiten lassen, dass die Erfolgsquote bei künstlichen Befruchtungen bei Frauen ab 40 wesentlich geringer ist als darunter. – Länge 26 sec.
Weitere Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.
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