O-Ton + Magazin: Falsch getankt? Teilkasko muss zahlen!

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es kann jedem mal passieren, dass er falsch tankt und aus Versehen mal nach der falschen Zapfpistole greift. Und deswegen hat das Gericht gesagt, es ist ein Bedienungsfehler. Das heißt aber nicht, dass der Versicherungsschutz für den Schaden  entfällt. Denn der Schaden wurde ja durch den Brand verursacht. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Falsch getankt? Teilkasko muss nach Brand zahlen!

Wenn ein Autofahrer aus Versehen Benzin statt Diesel tankt und der Wagen danach brennt, muss die Teilkaskoversicherung zahlen. So hat es das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Es ist der Alptraum jedes Autofahrers – irgendwann an der Tankstelle in Gedanken den falschen Zapfhahn zu nehmen. So erging es auch unserem Pechvogel, erzählt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Er fährt los, bemerkt es erst nicht und nach einiger Zeit bemerkt er, dass das Auto unrund läuft.

O-Ton: SFX

O-Ton: Fährt dann auf den nächsten Parkplatz. Dort ist es aber schon zu spät. Das Auto raucht und kurze Zeit später brennt es richtig aus dem Kühlergrill. Verursacht wurde dieser Brand durch eine Überhitzung des Katalysators. – Länge 24 sec

Letztlich wurde ein Totalschaden durch den Fehler, dass der Mann zur falschen Zapfpistole gegriffen hatte. Doch: Wer zahlt nun dafür?

O-Ton: SFX

Nach Meinung des Fahrers sollte die Versicherung für den Schaden aufkommen. Doch die sagte: Nein, das ist nichts für uns – im Amtsdeutsch ist „Betriebsschaden durch Falschbetankung“ nach den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.

O-Ton: SFX

Doch die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf hatten ein Einsehen mit dem Mann. Bettina Bachmann:

O-Ton: Es kann jedem mal passieren, dass er falsch tankt und aus Versehen mal nach der falschen Zapfpistole greift. Und deswegen hat das Gericht gesagt, es ist ein Bedienungsfehler. Das heißt aber nicht, dass der Versicherungsschutz für den Schaden  entfällt. Denn der Schaden wurde ja durch den Brand verursacht. – Länge 20 sec.

Außerdem – so die Richter: Für das Versehen an der Tankstelle spreche auch die Tatsache, dass gerade neuer Diesel-Kraftstoff auf den Markt gekommen war, der an der betreffenden Tankstelle noch nicht farblich deutlich gekennzeichnet gewesen sei. Den ganzen Fall zum Nachlesen sowie die Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer findet man unter www.verkehrsrecht.de.

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