O-Ton + Magazin: Freizeitkicker auf dem Bolzplatz

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Betroffene hat mit seinem Sohn und weiteren Vätern und Kindern auf dem Bolzplatz gekickt. Dabei ist er dann über eine Bodenunebenheit gestolpert und hat sich den Fuß umgeknickt und hat sich sogar einen Fußwurzelausriss eingehandelt. Und er wollte nun Schadensersatz und die entsprechende Entschädigung von seiner Unfallversicherung haben. – Länge 20 sec

In der zweiten Instanz bekam er dann endlich Recht, denn dieses Umknicken sei natürlich ein Unfall, befand das Oberlandesgericht. Alles zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazinbeitrag: Freizeitkicker auf dem Bolzplatz in der Regel versichert

Freizeitkicker auf Bolzplätzen sind in der Regel über ihre Unfallversicherung versichert. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte die Versicherung eines Fußballspielers, der auf einem Bolzplatz umgeknickt war, einen Entschädigungsbetrag in Höhe von ca. 8.500 Euro zu zahlen. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Text:

Es wird wärmer und proportional zu den Temperaturen steigt die Zahl der Nachwuchs- und Freizeit-Ballacks sprunghaft an. Und auch unser späterer Kläger tauschte die Haus- gegen die Fußballschuhe und ging mit seinem fünfjährigen Sohn auf den Bolzplatz, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Dabei ist er dann über eine Bodenunebenheit gestolpert und hat sich den Fuß umgeknickt und hat sich sogar einen Fußwurzelausriss eingehandelt. Und er wollte nun Schadensersatz und die entsprechende Entschädigung von seiner Unfallversicherung haben. – Länge 14 sec

Die Versicherung war jedoch vom Ansinnen ihres Beitragszahlers gar nicht begeistert.

O-Ton: SFX

O-Ton: Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen und hat gesagt, es handelt sich hier gar nicht um einen Unfall. Ein Unfall sei ein von außen einwirkendes Ereignis, hier hat er sich selber in die Gefahr begeben, weil er auf einem Bolzplatz gekickt hat. Bolzplätze seien bekanntermaßen immer in einem schlechten Zustand. – Länge 15 sec.

Und das Landgericht hatte ein Einsehen für die Versicherung. Unser Hobbyfußballer ließ sich das aber nicht gefallen. Im Brustton der ehrlichen Überzeugung sagte er: Wozu habe ich schließlich eine Unfallversicherung? – und zog vor das Oberlandesgericht. Dort bekam er Recht. Natürlich sei dies ein Unfall, argumentierte das Gericht. Aber im Sinne des Opfers, er habe sich auf dem Bolzplatz unfreiwillig verletzt. Swen Walentowski:

O-Ton: Der Gang zum Anwalt hat sich hier in mehrfacher Hinsicht gelohnt: Erstens hat er sein Geld bekommen. Außerdem muss man immer beachten, dass man gegen die Unfallversicherung noch weiter gehende Ansprüche haben kann, an die man vielleicht gar nicht denkt bei einem Unfall – wie beispielsweise eine prozentuale Invalidität, Krankenhaustagegeld o. ä. Es gibt eine Fülle von Ansprüchen, die aus der Versicherung heraus rühren. Die wollen naturgemäß nicht gern so viel zahlen, bei der Durchsetzung der berechtigten Ansprüche hilft dann ein Anwalt oder eine Anwältin in der Nähe. – Länge 26 sec.

Die findet man unter www.anwaltauskunft.de – dort gibt es auch den ganzen Fall zum Nachlesen, und nicht nur für Väter, die gern auf den Bolzplatz gehen.

Absage.

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