Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über die normale Beweisaufnahme vor Gericht:
O-Ton: Das wird erst aufgrund der Aussagen der Beteiligten ermittelt, dann gibt es häufig Zeugen, die sich dazu äußern. Und in besonderen Fällen gibt es auch noch ein Sachverständigengutachten, aufgrund dessen dann der Unfall rekonstruiert wird, um feststellen zu können, wie es zum Unfall kam. Wer mehr Verschulden trug und wer den Unfall in einem größeren Umfang verursachte oder ob er überhaupt nicht verantwortlich war für den Unfall. – Länge 20 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Ungeklärter Auffahrunfall auf der Autobahn – Schadensteilung
Was passiert, wenn nach einem Unfall auf der Autobahn nicht genau geklärt werden, wer Schuld trägt? Das Landgericht Coburg entschied jetzt ganz salomonisch – beide Unfallfahrer tragen 50 Prozent. Hören Sie mal den ganzen Fall.
Text:
Wohl dem, der bislang von einem Verkehrsunfall verschont blieb. Darum sei hier noch einmal erklärt, wie es im Falle eines Falles vor Gericht ablaufen würde. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das wird erst aufgrund der Aussagen der Beteiligten ermittelt, dann gibt es häufig Zeugen, die sich dazu äußern. Und in besonderen Fällen gibt es auch noch ein Sachverständigengutachten, aufgrund dessen dann der Unfall rekonstruiert wird, um feststellen zu können, wie es zum Unfall kam. Wer mehr Verschulden trug und wer den Unfall in einem größeren Umfang verursachte oder ob er überhaupt nicht verantwortlich war für den Unfall. – Länge 20 sec.
Eigentlich ganz unkompliziert, oder?
O-Ton: SFX
Dennoch wird diese Klärung manchmal auch zum regelrechten Quiz, so wie in diesem Fall: Dabei knallte es auf der Überholspur einer Autobahn. Eine Frau behauptete, der Unfall sei auf ein verkehrswidriges Verhalten des Mannes zurückzuführen. Er sei auf die linke Fahrspur gewechselt und habe dabei ihr Fahrzeug übersehen. Deswegen verlangte die Klägerin insgesamt 7.700 Euro.
O-Ton: SFX
Der Mann aber behauptete, dass er bereits längere Zeit auf der linken Fahrspur gefahren sei, als er wegen des dichten Verkehrs vor ihm habe abbremsen müssen. Auch ein Gutachter konnte den Fall nicht genau klären, Zeugen gab es nicht. Bettina Bachmann:
O-Ton: Wenn das nicht geklärt ist, dann sagt man: Es kann sein, dass der eine aufgefahren ist, weil er unachtsam war. Es kann aber auch sein, dass der andere so kurz vorher ausgeschert ist, dass er nicht mehr stoppen konnte. Dann muss jeder 50 Prozent des Schadens tragen. – Länge 12 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
Absage.
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