Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Die Richter haben entschieden, dass die Fahrer ihre Geschwindigkeit den Umständen hätten anpassen müssen. Sie hätten auf Sicht fahren müssen und wenn sie das getan hätten, hätten sie den Unfall vermeiden können. Deswegen mussten die Fahrer zwei Drittel ihres Schadens selber tragen und das Land Niedersachsen wurde nur verurteilt, ein Drittel zu tragen. – Länge 22 sec.
Mehr Informationen zu dem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
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