Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft:
O-Ton: Damit man die Aufwendungen für die Pflege des Tieres absetzen kann, ist es notwendig, dass dies auch so im Testament festgelegt wird. Wer generell erbt – und zur Erbmasse gehört auch ein Hund – der kann diese Kosten nicht absetzen, wenn nichts dazu im Testament steht. – Länge 13 sec.
Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.
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