Durch die Neugestaltung des Gesetzes kann der Verbraucher nicht mehr vorzeitig auf sein Widerrufsrecht verzichten, wie es häufig durch Anklicken einer Checkbox vorgesehen ist. Sein Widerrufsrecht erlischt zwingend erst dann, wenn der Vertrag erfüllt ist und die Dienstleistung auch vollständig bezahlt wurde. Experten empfehlen daher Formulierungen, die der neuen Rechtslage Rechnung tragen, beispielsweise: „Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“
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