Bei Verdachtsmomenten, die auf digitaler Technik beruhen, sollte man auch sofort einen externen Sachverständigen einschalten. „Denn in der IT geht es zu, wie bei jedem Fernsehkrimi: Wer dem Täter den rauchenden Revolver entwindet, verdirbt die Fingerabdrücke“, schreibt das Portal.
Da Staatsanwaltschaft und Polizei nur aktiv werden können, wenn sie etwas in der Hand haben, sollten möglichst früh Beweise gesichert werden. Die Ergebnisse der Untersuchung zählen vor Gericht aber nur, wenn sie einwandfrei sind. Dazu gibt es z.B. mathematische Verfahren, die eingehalten werden müssen, um nachträgliche Manipulationen zu vermeiden.
Allerdings gelten bei der Datensicherung sehr strenge Regeln. Ist im Unternehmen die private Nutzung des Internets erlaubt, ist der Arbeitgeber automatisch Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Bei der Untersuchung von E-Mails der untreuen Mitarbeiter kann eine Verletzung des Telefongeheimnisses vorliegen.
Generell sollte man bei begründetem Verdacht wie Attacken aus dem Wettbewerbsumfeld den Gang zur Polizei nicht scheuen. Ohne professionelle Ermittlungen besteht die Gefahr, dass die Täter geschützt werden.
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