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16Jun/10

O-Ton: Vorsicht beim Ausparken

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Beim Ausparken ist es immer wichtig aufzupassen. Beim Rückwärtsausparken wird sogar teilweise gefordert, dass man jemanden beauftragt, einen auszuwinken.  Damit dieser aufpasst, wenn es für einen selbst sehr unübersichtlich ist. Und es ist immer so, dass derjenige, der in Bewegung ist, mehr Verschulden hat als derjenige, der sein Auto zum Stehen gebracht hat. – Länge 18 sec.

So war es auch in dem Fall: Beim Rückwärtsausparken aus zwei schräg gegenüberliegenden Parktaschen war es zu einer Kollision gekommen. Der genaue Unfallhergang war strittig. Das Landgericht Saarbrücken entschied auf eine Verteilung des Schadens von 80 zu 20 Prozent, da ein Fahrzeug stand, das andere nicht. Mehr Infos unter www.verkehrsrecht.de.

 

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O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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16Jun/10

O-Ton + Magazin: Schmerzensgeld nur bei Nachweis

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das war genau das Problem in dem Fall, dass der Kläger nicht nachweisen konnte, dass der Unfall causal – das heißt ursächlich – für seine weiteren Beschwerden war. Deswegen wurde die Klage auch überwiegend abgewiesen. Weil Sie müssen dann, wenn Sie Schmerzensgeld verlangen, genau nachweisen können aufgrund von medizinischer Gutachten, dass die Schmerzen von dem Unfall herrühren und dass sie nicht schon vor dem Unfall bestanden. – Länge 24 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Schmerzensgeld nur bei genauem Nachweis

Wer Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls verlangt, muss nachweisen können, dass die Verletzungen und Schmerzen durch den Unfall verursacht wurden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg. Hören Sie mal den ganzen Fall:

Beitrag:

In der Regel muss der Nachweis für einen Anspruch auf Schmerzensgeld sehr genau, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall war folgendermaßen:

O-Ton: Ein Fahrradfahrer erlitt durch einen Unfall schwere Verletzungen und forderte danach Schmerzensgeld. – Länge 6

O-Ton: SFX

O-Ton: Er hatte Verletzungen am rechten Augenlid, am rechten Unterkiefer und am linken Knie. Außerdem verletzte er sich am Gebiss, ein Zahn brach ab, zwei Zähne waren locker. – Länge 12 sec.

Damit wurden nach einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus auch zehn ungeplante Besuche beim Zahnarzt fällig. Die Haftpflichtversicherung zahlte 3.000 Euro Schmerzensgeld.

O-Ton: Er wollte noch mehr, der Kläger. Er behauptete, er habe Schlafstörungen und Kopfschmerzen als posttraumatische Belastungsstörung und außerdem mache ihm eine Narbe am Kinn zu schaffen. – Länge 10 sec.

Stellt sich für den Laien die Frage: Wie weist man Schlafstörungen glaubwürdig nach? Das Problem hatten auch die Richter, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Das war genau das Problem in dem Fall, dass der Kläger nicht nachweisen konnte, dass der Unfall causal – das heißt ursächlich – für seine weiteren Beschwerden war. Deswegen wurde die Klage auch überwiegend abgewiesen. Weil Sie müssen dann, wenn Sie Schmerzensgeld verlangen, genau nachweisen können aufgrund von medizinischer Gutachten, dass die Schmerzen von dem Unfall herrühren und dass sie nicht schon vor dem Unfall bestanden. – Länge 24 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

 

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O-Ton und Magazin (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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16Jun/10

O-Ton + Magazin: Polizeieinsatz muss bezahlt werden

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Verwaltungsgericht Trier hat auch gesagt, dass kein Vergleich mit dem Fall gezogen werden kann, dass ein Verkehrsunfall vorliegt. Denn beim Verkehrsunfall kommt die Polizei, um die Beweise zu sichern. Hingegen bei einem liegengebliebenen Fahrzeug geht es nur um Gefahrenabwehr. Und in einem solchen Fall können dem Gefahrenverursacher dann auch die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden. – Länge 17 sec.
 
Zwar ist eine Autopanne immer ärgerlich. Aber wenn man dann noch mit Gebühren oder sogar Bußgeldern rechnen muss, weiß ein Verkehrsrechtsanwalt. Oder man schaut selbst – unter www.schadenfix.de.

Magazin: Autopanne – Polizeieinsatz muss bezahlt werden

Wenn ein liegengebliebener Lkw eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, muss der Fahrzeughalter für den Polizeieinsatz aufkommen. Das gilt auch dann, wenn der Fahrer selbst die Stelle mit einem Warndreieck abgesichert und die Polizei gar nicht gerufen hat.

Beitrag:

O-Ton: Ein Lkw-Fahrer bleibt mit seinem Fahrzeug aufgrund einer Panne in einer einspurigen Kurve liegen. Er stellt ein Warndreieck auf, wie man das ja tun muss. Und trotzdem kommt es zu einer großen Behinderung, zu einem großen Stau hinter ihm. Weil eben aufgrund dieser Unübersichtlichkeit in der Kurve ein Überholen nicht möglich ist. – Länge 15 sec.

… schildert Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins, den Fall. Guter Rat war teuer – exakt 256 Euro!

O-Ton: SFX

Denn genau 256 Euro wollte die Polizei für ihren Einsatz. Denn die Beamten mussten ausrücken und die Straße in der betroffenen Fahrtrichtung sperren. Die Kosten für den Polizeieinsatz, also 256 Euro, wurden dem Speditionsunternehmen, dem Arbeitgeber des Fahrers, in Rechnung gestellt.

O-Ton: SFX

Doch die Firma wollte nicht zahlen. Begründung: Der Polizeieinsatz war unnötig. Zum einen habe der Fahrer die Pannenstelle mit einem Warndreieck abgesichert, zum anderen seien die Personalkosten für die Polizisten ja bereits aus Steuermitteln finanziert.
Und drittens müssen Halter von Unfallautos die Absicherung der Unfallstelle auch nicht bezahlen. – Das Warndreieck reicht nicht aus, so die Richter. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Verwaltungsgericht Trier hat auch gesagt, dass kein Vergleich mit dem Fall gezogen werden kann, dass ein Verkehrsunfall vorliegt. Denn beim Verkehrsunfall kommt die Polizei, um die Beweise zu sichern. Hingegen bei einem liegengebliebenen Fahrzeug geht es nur um Gefahrenabwehr. Und in einem solchen Fall können dem Gefahrenverursacher dann auch die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden. – Länge 17 sec.
 
Zwar ist eine Autopanne immer ärgerlich. Aber wenn man dann noch mit Gebühren oder sogar Bußgeldern rechnen muss, weiß ein Verkehrsrechtsanwalt. Oder man schaut selbst – unter www.schadenfix.de.

Absage.

 

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O-Ton und Magazin (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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15Jun/10

Pflichtteilsrecht bei Lebensversicherung

Auf die Entscheidungen, die der BGH am 28. April 2010 (AZ: – IV ZR 73/08 – und – IV ZR 230/08 -) getroffen hat, hat die Fachwelt seit langem gewartet. Damit hat die oberste richterliche Instanz zur Frage Stellung bezogen, mit welchem Wert ein schenkungshalber eingeräumtes widerrufliches Bezugsrecht an einer Lebensversicherung bei der Berechnung von Pflichtteilergänzungsansprüchen anzusetzen ist.

Die aktuelle BGH-Entscheidung sieht demnach vor, den Wert der Lebensversicherung anzusetzen, den diese in der letzten – juristischen – Sekunde des Lebens des Erblassers nach objektiven Kriterien für sein Vermögen gehabt hätte. Dies entspricht in der Regel dem Rückkaufswert der Versicherung. In Einzelfällen könnte jedoch auch ein objektiv belegter höherer Veräußerungswert heranzuziehen sein. „Mit dem Urteil hat der Bundesgerichtshof wieder für Rechts- und Beratungssicherheit in diesem wichtigen Bereich gesorgt“, bekräftigt Konrad.

Neben mehr Rechtssicherheit Erhöhung der Pflichtteilergänzungsansprüche

Der Bundesgerichtshof ist einer Tendenz in Literatur und Rechtsprechung, die sich auf eine Entscheidung des 9. Zivilsenats des BGH stützte, entgegen getreten. „Nach vorangegangenen unterschiedlichen Entscheidungen der Berufungsgerichte war die Rechtslage für Pflichtteilsberechtigte und Erben unklar geworden“, führt Konrad aus. So habe beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf den Pflichtteilsergänzungsanspruch auf Grundlage der vollen Versicherungssumme berechnet, das Kammergericht hingegen entschied infolge der rechtsgerichtlichen Entscheidung auf Basis der Summe der vom Erblasser gezahlten Prämien. Das aktuelle BGH-Urteil schaffe, so Konrad, nicht nur Rechtssicherheit, sondern hat auch für die Pflichtteilsberechtigten erhebliche Auswirkungen.

In den Fällen, in denen Lebensversicherungen bei der Pflichtteilergänzung eine Rolle spielen, wird der Anspruch in der Regel höher sein als früher.

Allerdings müssen dies künftige Erben auch bei der Liquiditätsvorsorge für Pflichtteilsauszahlungen bedenken.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.

14Jun/10

BMW will neue Carbonfasern an Dritte verkaufen

Daher sei sie nicht nur für andere Autohersteller interessant, betonte Arndt: „Ein großer Anwender von Kohlefaserwerkstoffen sind Windkraftanlagen. Deren Propeller bestehen auch aus Werkstoffen mit hohem Kohlefaseranteil“.

BMW setzt als erster Autohersteller Carbon in Großserie ein und will so das Gewicht künftiger Modelle deutlich reduzieren. Dies gilt als absolute Voraussetzung für den Erfolg des ersten Serien-Elektroautos. Nur so lasse sich sicherstellen, dass der Wagen mit einer Batterieladung ausreichend weit fahren kann.

Zurzeit erweitert BMW seine Werke für die Herstellung von Carbonautos. Im Umfeld des neuen Elektrofahrzeugs Megacity Vehicle (MCV) rechnet das Unternehmen mit rund 600 neuen Arbeitsplätzen. Sie sollen teils mit BMW-Beschäftigten aus dem Produktionsnetzwerk, teils mit neuen Mitarbeitern besetzt werden. Das MCV, dessen Teile im Werk Landshut hergestellt werden, soll 2013 in Leipzig vom Band rollen.