Kollegengespräch: Kopien statt Originale – Kunsthistorikerin muss blechen

Kunstwerke sind eine beliebte Geldanlage. Ihr Wert hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um Originale oder wertlose Kopien handelt. Bei der Bewertung verlässt man sich auf Experten. Was ist aber, wenn diese wertlose „Kunst“ verkaufen? Diese Frage musste das Oberlandesgericht Düsseldorf klären – am Ende wurde eine Kunsthistorikerin zu fast einer Million Euro Schadensersatz verurteilt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie war dieser Fall genau?
2. Und wie hat das Gericht die hohe Summe begründet?

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