Kollegengespräch: Wem gehören die Autodaten?

Mit dem Handy surfen, dabei das Navigationsgerät bedienen und dann auch noch das Radio einstellen – vermutlich wird jeder Autofahrer das schon getan haben, auch während der Fahrt. Immer wieder wird darüber diskutiert, ob Ermittlungsbehörden künftig auf Smartphone- oder Tablet-Daten zuzugreifen dürfen, um eine mögliche Ablenkung der Fahrer nachzuweisen.

Nach derzeitiger Rechtslage verboten, könnte sich das ändern – ein Graus für Datenschützer.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie verhält es sich mit dem Beweiswert dieses Daten? Dürfen sie genutzt werden?
2. Wie wird da argumentiert?

Mehr das unter anwaltauskunft.de.

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