O-Ton: Abschleppen stillgelegter Fahrzeuge – Aufkleber reicht nicht

Ein stillgelegter Pkw, von dem keine Verkehrsbehinderung oder Gefahr ausgeht, darf nicht einfach abgeschleppt werden. Auch das vorherige Anbringen eines Aufklebers mit einer Beseitigungsaufforderung am Fahrzeug reicht nicht aus.

So entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Behörde hatte den Wagen sechs Tage nach dem Aufkleber abschleppen lassen. Dagegen wehrte sich der Halter, als ihm der Kostenbescheid ins Haus flatterte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Da hat das Gericht gesagt: So geht das nicht. Ein Aufkleber ist keine Ordnungsverfügung. Wenn die schon die elf Tage Zeit haben, dann hätten sie auch den Halter richtig ermitteln können, was sie am Ende – als sie das Geld haben wollten – ja konnten und hätten ihm eine Ordnungsverfügung zugestellt. Und ihn dann aufgefordert, das Fahrzeug zu entsorgen. Einfach ein Aufkleber drauf, das reicht nicht. – Länge 23 sec.

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