O-Ton: Cannabis im Straßenverkehr – Anwälte plädieren für Debatte um Anhebung der Grenzwerte

Wer betrunken im Auto erwischt wird, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Genau vorgegeben ist, was ab welcher Promillegrenze passiert. Nicht so Cannabis. Denn anders als bei Alkoholfahrten gibt es beim Cannabis keine festen Grenzwerte, wann von einer Fahruntüchtigkeit auszugehen ist.

Ab einem THC-Wert von 1 ng/ml wird eine Drogenfahrt angenommen – das ist aber auch der geringste Wert überhaupt, eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit geht damit noch nicht
einher.

Rechtsanwalt Andreas Krämer von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und plädiert – wie viele seiner Kollegen – für eine Debatte zur Anhebung der Grenzwerte.

O-Ton: Wer berauscht fährt und den Verkehr gefährdet, der gehört bestraft. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Aber es geht hier um die Entkriminalisierung derjenigen, denen man unterstellt, sie haben verkehrsgefährdendes Verhalten, obwohl objektiv überhaupt nichts dafür spricht, außer der Wert, den sie noch im Blut haben. Und der ist einfach mit 1 ng/ml viel zu niedrig. – Länge 30 sec.

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