O-Ton: Dienstwagen kann auch Haushaltsgegenstand sein

Wenn ein Dienstwagen auch im Haushalt genutzt wird, fällt nach der Trennung auch keine Nutzungsentschädigung an. So entschied es das Oberlandesgericht Zweibrücken. Ein Ehemann hatte geklagt und wollte von seiner Ex knapp 500 Euro im Monat für die Nutzung seines Autos.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Dabei ist es völlig irrelevant, ob es ein Dienstwagen ist, ob er geleast, gekauft ist. es kommt nur auf die tatsächliche Nutzung an. Steht dem Mann ein Dienstwagen zur Verfügung und überlässt er dieses Fahrzeug als Familienfahrzeug, dann ist es ein Haushaltsgegenstand, dann kann er auch keine Nutzungsentschädigung verlangen. – Länge 21 sec.

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