O-Ton: Für Klimakleber kann es teuer werden

Sowohl die blockierten Autofahrer als auch die Klimakleber haben das Grundgesetz auf ihrer Seite, die einen beharren auf der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit. Diejenigen, die unfreiwillig im Stau stehen, pochen auf die in Artikel 2 des Grundgesetzes garantierte Fortbewegungsfreiheit sowie auf Artikel 12, im dem die Berufsfreiheit geregelt ist.

Rechtsanwalt Martin Diebold ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und sagt, wenn Krankenwagen durch die Klimakleber blockiert werden und dadurch Personen zu Schaden kommen, kann es teuer werden.:

O-Ton: Dann haben wir da eine Rechtsgutsverletzung im Sinne einer unerlaubten Handlung und das kann, wenn sich nachweisen lässt, dass zwischen der Blockade und dieser Körperverletzung eine Kausalität besteht, dazu führen, dass man sich schadensersatzpflichtig macht. Und unter Umständen stehen da ganz erhebliche Summen im Raum. Da geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern es geht auch darum, dass Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen, Unfallkassen usw. ihre Behandlungskosten wieder haben wollen. – Länge 30 sec

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