Wer getrennt von seinem Ehepartner lebt, kann unter Umständen einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Bei einer Trennung „umständehalber“, etwa weil ein Partner noch in einem anderen Land lebt, besteht ein solcher Anspruch nicht, entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
In dem Fall hatte eine Frau ihren Mann im Libanon geheiratet und ein Jahr bis zu seiner Einreise in Deutschland allein gelebt.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Vorläufiges Getrenntsein reicht nicht. Wenn ich jemanden im Ausland heirate, und mein Mann oder meine Frau kommt erst acht oder neu Monate später nach, dann kann ich nicht zum amt sagen, ich brauche jetzt Unterhaltsvorschuss. Weil es ist ja immer noch eine Gemeinschaft und die wollen ja auch zusammen bleiben und zusammen ziehen, und dann kann nicht sagen, ich bin verlassen worden und völlig mittellos. Deshalb gibt’s keine Knete vom Staat. – Länge 22 sec.
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