O-Ton: Höhere Strafe wegen K.O.-Tropfen

Wer bei einer Straftat ein gefährliches Werkzeug wie Waffen einsetzt, muss mit einer höheren Strafe rechnen. Dazu können auch Flüssigkeiten wie K.O.-Tropfen zählen, so das Landgericht Saarbrücken.

Der Angeklagte hatte eine Frau mit K.O.-Tropfen betäubt und sie missbraucht. Er wurde zu sieben Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Auch Flüssigkeiten können gefährliche Werkzeuge sein und gelten dann strafverschärfend, wenn sie die Begehung der Tat erleichtern. Die K.O.-Tropfen habe ich gebraucht, um die Frau besinnungslos zu machen und um meine Straftaten an der Person vornehmen zu können. Also sind K.O.-Tropfen ein gefährliches Werkzeug, also gibt es höhere Strafen. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall unter anwaltauskunft.de.

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