O-Ton: Im Krankenhaus hat der Patient das letzte Wort

Rund zwanzig Millionen Deutsche werden jedes Jahr in einem Krankenhaus stationär behandelt. Doch die wenigsten Patienten wissen über ihre Rechte Bescheid. So sind Ärzte zur Hilfe verpflichtet, der Patient muss aber einwilligen.

Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de:

O-Ton: Im Krankenhaus hat der Patient das letzte Wort. Er gibt seine Rechte nicht dadurch ab, dass er sich ins Krankenhausbett legt. Die Entscheidung über eine Behandlung hat allein der Patient, er kann immer gehen. Auch wenn im Umkehrschluss Ärzte ja verpflichtet sind, medizinische Hilfe zu leisten, muss immer der Patient einwilligen, wenn er es kann. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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