Wenn ein Mietwagen defekt ist und die Autovermietung durch die Allgemeine Geschäftsbedingungen ihre Haftung ausschließen will, können erhebliche Schmerzensgelder und Schadensersatz fällig werden. Es gehört zu den Kardinalpflichten, dass die Autos, insbesondere Lenkung und Bremsen, funktionstüchtig sind.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Ein Haftungsausschluss gilt dann nicht, wenn der Autovermieter eine seiner Kardinalpflichten verletzt. Also, wenn die Bremsen defekt sind, wenn die Lenkung nicht funktioniert – dann können Sie nicht sagen, wir haben den Haftungsausschluss. Denn Sie sind ja verpflichtet als Vermieter, ein sicheres und ein lenkbares Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. – Länge 20 sec.
Neben dem Schmerzensgeld von 90.000 Euro wurde der Frau auch eine monatliche Rente von 160,00 Euro zugesprochen. Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de
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Magazin: 90.000 € Schmerzensgeld nach Unfall mit unsicherem Mietwagen
Wenn ein Mietwagen defekt ist und die Autovermietung durch die Allgemeine Geschäftsbedingungen ihre Haftung ausschließen will, können erhebliche Schmerzensgelder und Schadensersatz fällig werden. Es gehört zu den Kardinalpflichten, dass die Autos, insbesondere Lenkung und Bremsen, funktionstüchtig sind. Mehr dazu jetzt.
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O-Ton: Ein Schmerzensgeld von 90.000 Euro ist ein hohes Schmerzensgeld in Deutschland. Es gibt ja andere Länder wie Italien oder die USA, wo wesentlich höhere Schmerzensgelder zugesprochen werden. Aber 90.000 Euro für den Verlust eines Armes – das ist schon eine Summe, die da zugesprochen wurde vom OLG Frankfurt. – Länge 20 sec.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Es war ein komplizierter Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden musste. Ein Frau war mit dem Mietwagen verunglückt, weil die Lenkung defekt war. Durch die unglückliche Verkettung von Umständen verlor sie den Arm.
Mit ihrer Klage verlangte die Frau eine noch höhere Entschädigung sowie auch eine Schmerzensgeldrente. Dies lehnte die Autovermietung aber ab – und meinte, die Haftung sei ausgeschlossen.
O-Ton: Ein Haftungsausschluss gilt dann nicht, wenn der Autovermieter eine seiner Kardinalpflichten verletzt. Also, wenn die Bremsen defekt sind, wenn die Lenkung nicht funktioniert – dann können Sie nicht sagen, wir haben den Haftungsausschluss. Denn Sie sind ja verpflichtet als Vermieter, ein sicheres und ein lenkbares Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. – Länge 20 sec.
Neben dem Schmerzensgeld wurde der Frau auch eine monatliche Rente von 160,00 Euro zugesprochen. Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de
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